Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber muss Arbeitskleidung zahlen

Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage einer Einzelhandelskauffrau stattgegeben, die die Rückzahlung der vom Arbeitgeber einbehaltenen Kostenpauschale für die Berufskleidung forderte.
Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage einer Einzelhandelskauffrau stattgegeben, die die Rückzahlung der vom Arbeitgeber einbehaltenen Kostenpauschale für die Berufskleidung forderte.
Baesweiler
Bad Vilbel
Niedersachsen
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