Nach dem abgeschlossenen deutschen Diesel-Verfahren ist nun auch eine Musterklage italienischer Verbraucherschützer gegen den VW-Konzern zugelassen. Dies gab das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am Dienstag bekannt. Dort war bereits das Sammelverfahren unter der Regie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) verhandelt worden. Der Verbraucherzentrale Südtirol geht es ebenfalls um Schadenersatz für Besitzer von Dieselautos der Marken VW, Audi, Skoda oder Seat, die den "Skandalmotor" EA 189 mit illegaler Abschalteinrichtung haben. Strittig war die Frage, ob Kunden auch entsprechende Ansprüche haben könnten, wenn sie das Fahrzeug in der Region in Norditalien kauften.
"Die Verbraucherzentrale Südtirol hat sich bei den Feststellungszielen an der 2018 anhängig gemachten Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen orientiert", erklärte das Braunschweiger OLG. Es habe Prüfungen hierzu gegeben. Geschädigte könnten sich nun zu dieser Musterfeststellungsklage anmelden, das Bundesamt für Justiz stelle das Thema in sein Klageregister ein.
Für die rund 250.000 Teilnehmer des deutschen Musterverfahrens hatten VW und vzbv im vergangenen Februar nach langem Streit einen Vergleich erzielt. Je nach Typ und Alter ihres Autos aus den Modelljahren 2008 bis 2016 erhalten Dieselkunden zwischen 1.350 und 6.257 Euro. (dpa)