Trotz Vorfahrtsberechtigung kann ein Autofahrer bei einem Unfall wegen Mitverschuldens für den Schaden haftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Celle hat einen Fall entschieden, bei dem der Fahrer durch ein leichtes Ausweichmanöver die Kollision hätte verhindern können (Az. 14 U 50/17).
Zwar stand die andere Unfallbeteiligte quer zur Fahrbahn, weil die Spur, auf die sie wollte, durch andere Autos blockiert war. Doch war der vorfahrtsberechtigte Fahrer besonders unaufmerksam, er hätte nur leicht bremsen oder ausweichen müssen, um den Unfall zu verhindern. Er habe das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt, entschied das Gericht und ging von einer Mitschuld von 50 Prozent aus. "Verkehrsteilnehmer sollten sich immer wieder klar machen, dass das Vorfahrtsrecht keinen Anspruch auf Vorfahrt um jeden Preis gewährt", erklärt Michaela Rassat, Juristin bei der DAS-Rechtschutzversicherung das Urteil. Jeder Verkehrsteilnehmer habe einen Unfall zu vermeiden, so gut er es kann. (SP-X)