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Rückblick: Wichtige Urteile 2016

23.12.2016 14:12 Uhr
Zehn wichtige Urteile, die im Jahr 2016 gefällt wurden – und wohl noch darüber hinaus gelten.
© Foto: Frank Wagner/Fotolia

Ein Turban statt eines Motorradhelms, Dashcam-Aufnahmen eines Hilfssheriffs oder Rücktritt vom Kaufvertrag wegen fehlender Freisprecheinrichtung – die deutschen Gerichte hatten rund um das Thema Auto 2016 jede Menge zu entscheiden.

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Von Hanne Schweitzer/SP-X

Verkehrsstreitigkeiten sind häufig Thema vor Gericht. Zehn wichtige Urteile, die im Jahr 2016 gefällt wurden – und wohl noch darüber hinaus gelten.

In diesem Jahr hat die erste obergerichtliche Entscheidung die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Für die Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten sei grundsätzlich zulässig, in einem Bußgeldverfahren ein Dashcam-Video zu verwerten, meinte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 Ss 543/15). In dem Fall zeigten die Aufnahmen wie ein Autofahrer über eine seit mehr als sechs Sekunden rot leuchtende Ampel fuhr.

Tritt bei einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb von sechs Monaten ein Mangel auf, so hat es der Käufer nach neuester Rechtsprechung einfacher: Anders als bisher muss der Käufer weder den Grund für die Vertragswidrigkeit – also den Mangel am Auto - noch den Umstand beweisen, dass er dem Verkäufer zuzurechnen ist. Er muss lediglich nachweisen, dass die erworbene Sache nicht den Qualitäts-, Leistungs- und Eignungsstandards einer Sache entspricht, die er laut Vertrag vernünftigerweise erwarten konnte. Damit hat der Bundesgerichtshof die sogenannte Beweislastumkehr des § 476 BGB großzügiger für den Verbraucher ausgelegt, um sie mit der Auslegung auf europarechtlicher Ebene in Einklang zu bringen. (VIII ZR 103/15)

Einem Autofahrer, der der Unfallflucht überführt wird, können die Behörden die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs absprechen. Die Fahrerlaubnis verliert man aber nur, wenn ein „bedeutender Schaden“ entstanden ist. Die Grenze hierfür hat das Landgericht Braunschweig hoch gesetzt. Bisher haben Gerichte angenommen, dass ein bedeutender Schaden bei mehr als 1.300 Euro vorliegt – ein Wert aus dem Jahr 2002. Das Landgericht Braunschweig hat den Grenzwert in diesem Jahr auf 1.500 Euro erhöht. (AZ: 8 Qs 113/16) 

Ein Fahrlehrer hat eine gewisse Vorbildfunktion. Besteht die Gefahr, dass er Fahrschüler mit extremistisch-salafistischem Gedankengut in Kontakt bringt, können ihm Behörden die Lizenz entziehen. Das hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 6 L 3816/15). Es liege an dem Mann selbst, zu beweisen, dass er der salafistisch-extremistischen Szene den Rücken gekehrt hat, befanden die Richter.

Eigengebote bei Internet-Auktionen zählen nicht. Das musste 2016 der trickreiche Verkäufer eines Autos zu Kenntnis nehmen, der vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu hohem Schadensersatz verurteilt wurde. Er musste dem Bieter seiner Auktion, der ihn verklagt hatte, 16.500 Euro Schadenersatz zahlen. Der Beklagte hatte bei Ebay einen VW Golf VI zur Versteigerung eingestellt und den Preis über Eigengebote in die Höhe getrieben. (Az.: VIII ZR 100/15)

Bei einem Neuwagen gilt eine lange Standzeit vor der Erstzulassung als wertmindernd. Bei einem Gebrauchtwagen, sieht das anders aus, hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 191/15). Bei einem Gebrauchtwagen verlöre der Alterungsprozess durch eine lange Standzeit vor der Erstzulassung an Bedeutung. Der klagende Gebrauchtwagenkäufer wollte den Kauf eines Gebrauchtwagens rückgängig machen. Begründung: Im Kaufvertrag seit zwar als Erstzulassung das Jahr 2010 angegeben gewesen, der Wagen sei aber viel älter, da er schon 2008 gebaut, aber dann lange nicht zugelassen wurde.

Ein Turban ersetzt keinen Motorradhelm, auch nicht, wenn man fest daran glaubt. Das musste das Verwaltungsgericht Freiburg klarstellen. Ein gläubiger Sikh hatte beantragt, aus religiösen Gründen keinen Helm tragen zu müssen, da sich das nicht dem Tragen seines Turbans in Einklang bringen ließ. Der fromme Biker argumentierte gegenüber der Behörde, er fühle sich durch seinen Turban und seinen damit verbundenen Glauben ohnehin viel mehr geschützt und berief sich dabei auf die Religionsfreiheit. Das Gericht befand, die Helmpflicht gelte trotzdem. (Az. 6 K 2929/14)

Das Vorliegen einer Freisprecheinrichtung kann entscheidend für die Auflösung eines Kaufvertrags sein. Denn sind im Verkaufsinserat Extras genannt, die das Auto gar nicht hat, kann das ein Rücktrittgrund sein. So hat es das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 28 U 2/16). Der Senat des OLG Hamm befand, das verkaufte Fahrzeug sei tatsächlich mangelhaft. Der Autokäufer konnte nachweisen, dass das Ausstattungsmerkmal in dem Online-Inserat aufgeführt war.

Reichsbürger erkennen die Gesetze der Bundesrepublik nicht als verbindlich an. Das kann sie den Führerschein kosten, musste ein Kläger vor dem Verwaltungsgericht Köln feststellen. Er hatte gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis geklagt. Sie war eingezogen worden, nachdem er ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten verweigert hatte, das ihm wegen diverser Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auferlegt worden war. Unter anderem hatte der Mann Kennzeichen mit selbst gemachten Siegeln an seinen im Übrigen nicht verkehrssicheren Pkw verwendet. Das Gericht wies die Klage gegen den Führerscheinentzug ab. (Az.: 23 K 2122/16)

Wirbt ein Autohändler mit einem Endpreis, so muss dieser auch die Überführungskosten enthalten, wenn sie vom Käufer gezahlt werden sollen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Verfahren im Sinne der Preistransparenz für den Verbraucher entschieden. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte den europäischen Richtern den in Deutschland anhängigen Fall vorgelegt, um die Frage nach Europarecht klären zu lassen. (Az.: C-476/14)

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