Die Zukunft der Mobilität hat längst begonnen. Autonomes Fahren der Stufe 3 ist inzwischen Realität, und Prüfingenieure werden durch Augmented Reality unterstützt. Sogenannte "Over the air"-Updates ermöglichen es, neue Funktionen in Automobilen freizuschalten, ohne dass der Halter dafür in die Werkstatt muss. In Hinblick auf die technische Überwachung wirft dies Fragen auf: Wer überprüft die aufgespielte Software, wie ist es möglich, Missbrauch zu vereiteln, und welche Partei übernimmt die Haftung, wenn Fehler aufgespielt wurden?
Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigte sich eine Talkrunde zum Thema "Hauptuntersuchung der Zukunft" im Rahmen des 15. AUTOHAUS Schadenforums in Potsdam. Die Runde brachte Vertreter mehrerer Überwachungsorganisationen zusammen. Mit dabei war Marco Schmickler, Mitglied der Geschäftsleitung, Leiter Sachverständigenwesen TÜV SÜD. Der Prüfexperte stimmte seinen Kollegen zu, dass die Inhalte der HU künftig stärker an die Anforderungen der digitalen Fahrzeugtechnik angepasst werden müssten. Zugleich unterstrich er die Bedeutung der klassischen Kenntnisse: "Unsere Prüfingenieure werden sich auch 2035 und darüber hinaus noch mit Korrosion und Mechanik auseinandersetzen. Auf der anderen Seite benötigen wir den tiefen Einblick in alle Fahrzeugsysteme, um bei autonomer Fahrt die nach einem Unfall aufkommenden Haftungsfragen eindeutig klären zu können." Um komplexe Fahrer-Assistenzsysteme künftig verlässlich prüfen zu können, sei bereits bei der Homologation anzusetzen, war eine Forderung der Runde. Die Überwachungs-Organisationen bräuchten Wissen aus erster Hand, um den Prüfauftrag auch bei den künftigen Modellen verlässlich erfüllen zu können. Entscheidend sei dabei immer der grundlegende Auftrag der neutralen Prüfdienstleister, nämlich die Verkehrssicherheit. Künftig müsse es möglich sein, die Betriebssysteme der einzelnen Marken unabhängig und diskriminierungsfrei zu prüfen.
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