Wer vom Abgasskandal betroffene VW-Diesel nicht umrüsten lässt, könnte Probleme bei der nächsten Hauptuntersuchung bekommen. Die Prüforganisationen sind angehalten, die fristgerechte Teilnahme an der Rückrufaktion zu überprüfen, wie die Bundesregierung nun klargestellt hat. Dies diene als weiterer Baustein zur Herstellung der Konformität der betroffenen Fahrzeuge.
Für jedes Fahrzeug gilt eine anderthalbjährige Übergangsfrist. In dieser Zeit muss der Halter in der Vertragswerkstatt vorfahren und die Umrüstung vornehmen lassen. Stichtag ist das Datum der Umrüstfreigabe für das jeweilige Fahrzeugmodell durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die letzte noch offene Freigabe erteilte die Behörde im April 2017.
Die Regelung gilt für die 2,4 Millionen Fahrzeuge des VW-Konzerns, die das Bundesverkehrsministerium verpflichtend zurückgerufen hat. Die rund 630.000 freiwillig zurückgerufenen Pkw anderer Hersteller sind nicht betroffen. Zuletzt hatte der VW-Konzern gemeldet, dass 65 Prozent der zurückgerufenen Fahrzeuge bereits umgerüstet wurden. (sp-x)