Voraussichtlich ab dem kommenden Jahr fließt die Überprüfung von Elektronikkomponenten in die HU für Pkw ein. Acht wichtige, sicherheitsrelevante elektronische Systeme sollen zukünftig untersucht werden, Kommunikations- und Komfortelektronik will der Gesetzgeber ausnehmen. Die endgültige Entscheidung des Bundesrats über die "41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" steht allerdings noch aus, teilte der TÜV Nord mit. Gecheckt werden voraussichtlich ab Januar 2006 das Anti-Blockier-System der Bremsanlage, die elektronische Lenkung, elektronisch geregelte Scheinwerfer und Leuchten, Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme, Airbags, der dynamische Überrollschutz, Geschwindigkeitsbegrenzer und -regler sowie Fahrdynamiksysteme mit Eingriff in die Bremsanlage, zum Beispiel ESP. Trotz der umfassenden Daten soll vorerst bei der Hauptuntersuchung keine Fehlerauslese stattfinden. Details zu den neuen Regeln finden Sie demnächst auf ASP Online. (ng)
Änderung der HU steht bevor
TÜV Nord: Bundesrat muss noch Pflicht zur Überprüfung von Elektronikkomponenten verabschieden