Angesichts der steigenden Corona-Infektionen können Luftreiniger mithilfe von hochenergetischer UV-C-Strahlung bei der Desinfektion von Erregern in Aerosolen und Tröpfchen unterstützen. Aber besonders bei offen verbauten UV-C-Lampen besteht ein Gesundheitsrisiko, erklärt TÜV SÜD-Experte Florian Hockel, der einige im Internet verfügbare Geräte getestet hat.
"UV-C-Licht von 254 Nanometern ist für das menschliche Auge nicht direkt sichtbar. Es wird lediglich als leicht blau schimmerndes Licht wahrgenommen. Hierin liegt die Gefahr: Als Nutzer weiß man nicht, was die Leuchte abstrahlt", erklärt Hockel. Für den Nutzer besteht die Gefahr, Augen und Haut durch die Strahlung zu schädigen. Ein drittes Produkt hatte dagegen gar keine keimabtötende Wirkung - für Verbraucher ebenfalls potenziell gefährlich, weil sie sich dadurch in falscher Sicherheit wiegen.
TÜV SÜD empfiehlt daher Verbrauchern, die sich ein UV-C Gerät zur Desinfektion anschaffen möchten, nur Geräte zu verwenden, die über ein geschlossenes System verfügen. Diese Produkte zur Luftreinigung besitzen ein festes Gehäuse, das die UV-C-Strahlung zuverlässig abschirmt und somit Menschen und Tiere in der Umgebung vor Strahlungsbelastung schützt. Mithilfe eines Ventilators wird die Umluft durch den Sterilisationsteil geblasen und dort von einem UV-C-Strahler desinfiziert. Die ausströmende Luft kann bis zu 99,9 Prozent keimfrei sein.
UV-C-Geräte gelten dann als sicher, wenn sie den Anforderungen der International Electrotechnical Commission (IEC) sowie den Normen der Underwriters Laboratories (UL) an die elektrische, thermische, mechanische, menschliche Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) und die photobiologische Sicherheit entsprechen. UV-C-Strahlung im Bereich zwischen 200 nm bis 280 nm wird seit über 70 Jahren erfolgreich und sicher eingesetzt - beispielsweise in Krankenhäusern zur Desinfektion. (tm)