-- Anzeige --

DSGVO: Genauer Blick auf den Datenschutz

17.05.2018 11:00 Uhr
DSGVO: Genauer Blick auf den Datenschutz

-- Anzeige --

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Missbrauchs von personenbezogenen Mitarbeiter- und Kundendaten und der Vielzahl datenschutzrechtlicher Vorschriften gehört Datenschutz in Unternehmen mittlerweile zu den rechtlichen Pflichtbausteinen. Basis ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das in der jeweils aktuellen Form die bisherige Europäische Datenschutzrichtlinie bzw. die zum 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzt.

Laut DSGVO sind Unternehmen verantwortlich für den Datenschutz und seine Beachtung. Dazu ist je nach Unternehmensgröße ein Datenschutzmanagement angeraten. Auch in kleineren und mittleren Unternehmen muss ein Mindestmaß an Dokumentation vorhanden sein, um die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen zu können. Sonst drohen empfindliche Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Verarbeiten in einem Unternehmen in der Regel mehr als neun Mitarbeiter personenbezogene Daten in automatisierter Form, so verlangt die DSGVO die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Unternehmen, in denen weniger als neun Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten, von der Dokumentationspflicht und den weitergehenden Anforderungen entbunden werden. Der Datenschutzbeauftragte muss zuverlässig und fachkundig sein, d.h. er muss nicht nur über eine entsprechende Ausbildung verfügen, sondern auch sein Wissen durch permanente Weiterbildung aufrechterhalten.

Die TÜV SÜD Pluspunkt GmbH sieht sich hier als kompetenter Partner der Kfz Branche. Modulare Servicebausteine ermöglichen maßgeschneiderte Leistungspakete. Ein speziell auf kleinere Betriebe zugeschnittener Datenschutz-Check bietet eine Orientierungshilfe zur Abschätzung des betrieblichen Handlungsbedarfs.

Die Beratung durch praxiserfahrene Mitarbeiter erfolgt bundesweit. Die TÜV SÜD-Experten erweitern ihr Wissen hinsichtlich datenschutzrechtlicher Anforderungen kontinuierlich. So sind Werkstätten und Autohäuser immer auf der sicheren Seite, wenn es um die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung geht. Bei Nachfragen sind die Betriebe jederzeit in der Lage, einen strukturierten Umgang mit personenbezogenen Daten nachzuweisen.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.