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Fragen an Axel Uhle

24.01.2014 12:02 Uhr
Fragen an Axel Uhle

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Axel Uhle ist Verkehrspsychologe bei TÜV SÜD Pluspunkt

Herr Uhle, warum empfiehlt sich ein Aufbauseminar noch vor der Punktereform?

Gerade wer beruflich mit dem Auto zu tun hat, ist oft auf seinen Führerschein angewiesen. Nach dem alten Recht hat er vielfältige Möglichkeiten, sich einen Punkterabatt zu sichern. Im neuen System sind nicht nur die Möglichkeiten zum individuellen Punkteabbau eingeschränkt, für einzelne Verstöße werden die Tilgungsfristen deutlich verlängert. Statt wie bisher zwei werden die Punkte bei Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot dann fünf Jahre im Zentralregister gespeichert.

Wie unterstützt TÜV SÜD „Punktesünder“?

Wir bieten spezielle Seminare, die neben dem Punkteabbau vor allem das Ziel haben, mit dem „Betroffenen“ durch Gespräche und Analysen die Ursachen für kritisches und verkehrsgefährdendes Verhalten aufzudecken. Das Ganze mit dem Ziel, ihn nachhaltig zu einem weniger riskanten und verantwortungsvollen Fahrverhalten anzuhalten. Denn nur so gelingt es überhaupt, ihm dauerhaft ein Leben ohne Punkte zu ermöglichen.

Neues Punktesystem

Am 1. Mai 2014 endet eine Ära, denn dann tritt ein neues System für Einträge im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg in Kraft. Das so genannte Fahreignungsbewertungssystem ist das Vermächtnis des ehemaligen Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer. Ziel der Reform ist eine Vereinfachung des bisherigen Punktesystems und eine stärkere Ahndung von Verkehrsverstößen, die eine Verkehrsgefährdung darstellen. Mit der Reform einhergeht aber auch eine Anhebung klassischer Bußgeldtatbestände. Beispielsweise kostet Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt künftig 60 statt 40 Euro und wird weiterhin mit einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt künftig bei acht Punkten und nicht wie bisher bei 18. Sind nach dem alten System für Straftaten fünf bis sieben Punkte pro Delikt möglich, reduziert sich nach dem neuen System die Maximalpunktzahl auf drei Punkte und den Entzug der Fahrerlaubnis. Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten werden mit zwei, Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro generell mit einem Punkt bestraft. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Tilgung von Punkten nicht mehr dadurch gehemmt wird, dass ein Autofahrer wegen anderer Ordnungswidrigkeiten weitere Eintragungen im Verkehrszentralregister bekommt. Jeder Punkt wird für sich betrachtet und wird bei Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb (Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt) bzw. fünf Jahren (Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten) automatisch aus dem Zentralregister gelöscht. Wer freiwillig seinen Punktestand reduzieren möchte, sollte das möglichst bald und vor Inkraftreten des neuen Punktesystems tun. Denn nach dem alten System können bei einem Punktestand von bis zu acht Punkten vier Punkte durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar abgebaut werden. Die Möglichkeit des einmaligen freiwilligen Punkteabbaus alle fünf Jahre enthält zwar auch das neue System. Allerdings können Führerscheininhaber ihren Punktestand (bis maximal fünf Punkte) durch freiwillige Teilnahme an einem entsprechenden Seminar künftig nur noch um einen Punkt reduzieren. Beispiel: Wer aktuell mit acht Punkten im Zentralregister eingetragen ist, kann die Punktezahl nach dem alten Recht um die Hälfte reduzieren und wird nach der Umstellung zum 1. Mai mit zwei Punkten im Zentralregister geführt. Ohne Aufbauseminar wird er im System mit vier Punkten eingetragen. Auskunft über den individuellen Punktestand jedes Führerscheininhabers erteilt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) schriftlich. Infos unter www.kba.de

BMW i3 im Fuhrpark

Die TÜV SÜD Auto Service GmbH gehört mit zu den ersten Großkunden, die ihre Flotte mit dem neuen Elektroauto i3 von BMW verstärken werden. Das Unternehmen ist seit Jahren stark im Bereich Elektromobilität engagiert, unter anderem mit einem weltweiten Netz von Batterietestlaboren. Auch Automobilindustrie und Stromwirtschaft nutzen das Know-how der Sicherheitsexperten des TÜV SÜD, wenn es um die Entwicklung und Erprobung von Elektro-Fahrzeugen, Ladespeichern oder Ladeinfrastruktur geht. Mit der Aufstockung der TÜV SÜD Auto Service Fahrzeugflotte um mehrere i3 möchte Bernhard Kerscher, Sprecher der Geschäftsführung TÜV SÜD Auto Service GmbH, für sein Unternehmen auch ein deutliches Zeichen in Sachen Elektromobilität nach außen setzen. „Die individuelle Mobilität von morgen ist elektrisch – davon sind wir überzeugt“, so Kerscher. Die i3 werden bundesweit als Poolfahrzeuge des TÜV SÜD eingesetzt und sollen von den Mitarbeitern für Dienstfahrten und Kundenbesuche genutzt werden. „Die Kolleginnen und Kollegen sind künftig bei deutlich reduzierten Betriebskosten lokal emmissionsfrei unterwegs“, so Kerscher.

Old- und Youngtimer im Winter

Der steigende Anteil von Old- und Youngtimern an den Gesamtzulassungszahlen bringt es mit sich, dass viele Besitzer älterer Fahrzeuge auch im Winter nicht auf den historischen Fahrspaß verzichten wollen. Allerdings rät Matthias Gerst, Oldtimerexperte bei TÜV SÜD ClassiC, vor dem Einsatz in der kalten Jahreszeit einige grundlegende Punkte zu beachten. Hauptproblem ist die Rostvorsorge. Auf gesalzte Straßen sollte sich mit seinem Old- oder Youngtimer nur wagen, wer sicher sein kann, dass Hohlraumversiegelung und Unterbodenschutz in perfektem Zustand sind. Noch wichtiger als bei neuen Fahrzeugen sei zudem die regelmäßige Fahrzeugpflege mit gründlicher Unterbodenwäsche. Besonderes Augenmerk und regelmäßige Kontrolle verdienen auch die Betriebsflüssigkeiten, allen voran das Motoröl. Einbereichsöle wie das verbreitete SAE 30 seien für den Einsatz im Winter zu dickflüssig. Vor der Verwendung von Mehrbereichsölen wie 5W-30, warnt der Experte, denn die sind für alte Motoren oft zu dünn. Synthetiköle sind bei Oldtimern ganz zu meiden, denn sie können alte Dichtungen zersetzen und so Motorschäden verursachen. Zudem lösen sie alte Ablagerungen, transportieren sie im Kreislauf mit und bewirken so, dass sich der Ölfilter oder enge Leitungen zusetzen und kaum noch Schmierstoff zu den Lagern etc. gelangt. Öle der Viskosität 10W-30 oder 20W-20 vertragen auch die meisten alten Motoren gut, wenn auf die richtige Klassifikation geachtet wird (A3 für ältere Benzin-, B3 oder B4 für ältere Dieselmotoren). Tipps zu Pflege und Wartung geben die Old- und Youngtimer-Experten des TÜV SÜD unter oldtimer@tuev-sued.de.

TÜV SÜD Auto Service

Jürgen Wolz

Tel. 0 89/57 91-23 20, Fax -23 81

juergen.wolz@tuev-sued.de

TÜV SÜD Auto Partner

Thomas Gensicke

Tel. 0 711/72 20-84 73, Fax -84 88

thomas.gensicke@tuev-sued.de

Zentraler Vertrieb

Bojan Milojevic

Tel. 0711/78241-246

bojan.milojevic@tuev-sued.de

Weiterbildungsangebote im Netz:

TÜV SÜD Akademie: www.tuev-sued.de/akademie

TÜV SÜD Auto Plus, CONSULTING: www.tuev-sued/autohaus-seminare

Elektrotechnisch unterwiesene Person für Arbeiten an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen ist ein Seminar für alle Kfz-Mechaniker und -Mechatroniker sowie weitere Werkstattmitarbeiter ohne elektrotechnische Ausbildung. Die Inhalte der Veranstaltung sollen Werkstattmitarbeiter darauf vorbereiten, dass sie in ihrem Aufgabenfeld mit Anlagenteilen des HV-Systems an Kraftfahrzeugen in Berührung kommen könnten. Das eintägige Seminar vermittelt elektrotechnisches Grundwissen über diese HV-Systeme. Teilnehmer lernen die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift und wissen im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Die Veranstaltung findet am 6. Februar in Nürnberg, am 17. in Karlsruhe und am 28. Februar in Dresden statt. Weitere Termine erfahren Sie auf Anfrage.

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