Die rosafarbenen Prüfplaketten mit der Zahl 17 auf den hinteren
Kennzeichen von Autos, Anhängern, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen sind spätestens zum Jahreswechsel abgelaufen. In welchem Monat genau, das erkennt man an der Zahl, die nach oben zeigt – zum Beispiel 12 für den Dezember. Zeigt die Plakette demnach noch beispielsweise auf September 2017, droht dem Fahrer schon seit Dezember 2017 ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, wenn die
Hauptuntersuchung bis dahin nicht abgeschlossen wurde. Gleich 25 Euro werden fällig, wenn man die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate verschiebt. Nach acht Monaten schlägt der Verzug gar mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg zu Buche. Achtung: Fahrer, die 2018 noch mit rosafarbener Plakette unterwegs sind, riskieren auch ihren Versicherungsschutz. Wer ohne gültige Plakette einen
Unfall verursacht oder an einem Unfall beteiligt ist, muss womöglich für entstandene Schäden tief in die eigene Tasche greifen.
Keine Zeit schinden
Rückdatierung aufgehoben: Der Termin für die nächste HU orientiert sich inzwischen wieder am Termin der tatsächlich durchgeführten HU. Laut TÜV SÜD-Experten ist das aber keine Einladung zum Zeitschinden. Denn wer mehr als zwei Monate überzieht, muss zur erweiterten Prüfung – und zahlt einen Aufschlag auf die Gebühr von 20 Prozent. Grund ist die dann vorgeschriebene vertiefte Prüfung. Außerdem muss aufgrund des fortgeschrittenen Zeitraumes mit erhöhtem Verschleiß und damit höheren Reparaturkosten gerechnet werden. (asp)