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Gesetzlich vorgeschrieben: Neue Fahrerassistenz-Systeme

02.10.2024 14:40 Uhr | Lesezeit: 4 min
TÜV SÜD
Neben dem Notbrems- und Spurhalteassistenten gehören nun auch eine Blackbox und ein intelligentes Geschwindigkeitsassistenz-System zur Pflichtausstattung.
© Foto: adobestock / Summit Art Creations

Seit Anfang Juli sind weitere Fahrerassistenzsysteme in Neufahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Neben dem Notbrems- und Spurhalteassistenten gehören nun auch eine Blackbox und ein intelligentes Geschwindigkeitsassistenz-System zur Pflichtausstattung. Laut einer Umfrage des TÜV-Verbands sind 72 Prozent der Fahrer von den Systemen überzeugt.

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Notbrems- und Notfall-Spurhalteassistent, Notfallbremslicht, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner: Seit 7. Juli 2024 sind weitere Fahrerassistenzsysteme Pflicht in neu zugelassenen Fahrzeugen. Neu ist auch die sogenannte Blackbox, auch Event Data Recorder (EDR) genannt. Sie zeichnet fortlaufend Fahrdaten auf, etwa Geschwindigkeit, Motordrehzahl oder ABS-Daten. Im Falle eines Unfalls dokumentiert das System die Daten wenige Sekunden vor und nach der Kollision. Die Daten sollen helfen, Unfall­ursache und Schäden zu ermitteln.

Es dürfen nur noch Neufahrzeuge verkauft werden, die serienmäßig das intelligente Geschwindigkeitsassistenz-System (Intelligent Speed Assistance), kurz ISA, verbaut haben. Dieses soll Autofahrer durch akustische Signale und Vibrationen auf Tempoüberschreitungen hinweisen. Auch eine automatische Gaswegnahme, bei dem das Gaspedal leicht nach oben gegen den Fuß drückt, kann in entsprechenden Fahrsituationen erfolgen. Darüber hinaus helfen weitere Assistenten dem Fahrer im Verkehr.

Hilfreiche Assistenten im Verkehr

Der Müdigkeits- und Aufmerksamkeits-Assistent erfasst durch Kamera oder Sensoren Augen oder Lenkbewegungen und mahnt eine Pause an. Der Notbrems­assistent leitet in Gefahrensituationen automatisch eine Bremsung ein, um eine Kollision zu vermeiden. Das Notbremslicht schaltet sich bei stark verzögertem Bremsen und ABS-Tätigkeit ein und blinkt mehrmals in der Sekunde, um andere zu warnen. Der Rückfahrassistent erkennt per Kameras und Sensoren Hindernisse und Menschen am Fahrzeugheck. Der Notfall-Spurhalteassistent warnt beim Verlassen der Fahrbahn und lenkt in Gefahrensituationen selbstständig zurück. Zudem muss eine Schnittstelle eingebaut sein, um eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, auch Alkolock genannt, nachrüsten zu können. Diese könnte künftig in der EU Pflicht werden.

Eine Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands ergab, dass knapp die Hälfte (46 Prozent) der Fahrer über praktische Erfahrungen mit Spurhalte-Assistenten, Notbremssystemen, Einparkhilfen und Co. verfügen. 51 Prozent setzen großes beziehungsweise sehr großes Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Systeme. Irritiert durch die eigenständigen Reaktionen ist fast die Hälfte (47 Prozent). 39 Prozent empfinden die Bedienung als zu kompliziert. Fast drei Viertel (72 Prozent) der Befragten beurteilen die Assistenzsysteme als hilfreich. Fast zwei Drittel (65 Prozent) sind der Meinung, dass die Systeme die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer verbessern. 56 Prozent fühlen sich durch sie persönlich sicherer. Eine unabhängige Überprüfung der Fahrfunktionen goutieren 88 Prozent der Befragten.

TÜV SÜD
Martin Beyer, Leiter amtliche Tätigkeiten Mittelfranken bei TÜV SÜD.
© Foto: TÜV SÜD

Fragen an Martin Beyer, Leiter amtliche Tätigkeiten Mittelfranken bei TÜV SÜD:

Wie werden Fahrerassistenz­systeme in der HU geprüft?
Für alle Systeme, die in der Regel herstellerseitig vorgegeben sind, ist eine visuelle Überprüfung erforderlich. Hier achten wir auf Vorhandensein, Auffälligkeiten oder Beschädigungen. Zudem ermitteln wir mit dem HU-Adapter gemäß FSD-Vorgaben mögliche Störungen und Fehler­einträge. Fahrzeugbezogen sind zudem zusätzliche Prüfungen im Programm vorgegeben.
Können Sie ein Beispiel geben?
Wenn wir auf den Spurhalteassistenten schauen, erfolgt zunächst das Auslesen mit dem HU-Adapter gemäß FSD-Vorgaben; zudem prüfen wir, ob die jeweiligen Kontrollleuchten funktionieren und ob es Fehlermeldungen für die Multifunktions-Kameras gibt. Wenn sich herausstellt, dass z. B. die dafür erforderliche Scheibenheizung defekt ist, muss diese erneuert werden.
Und Funktionsprüfungen?
Die seit Juli vorgeschriebenen Assistenten sind aktuell teilweise schon verbaut in Fahrzeugen und werden schon getestet. Analog zu den Funktionstests wird geprüft, ob die Systeme überhaupt verbaut sind. Neben dem Auslesen mit dem HU-Adapter und elektronischen Funktionstests erfolgt die Prüfung der Kon­trollleuchten und ggf. weitere Zusatzprüfungen, die nicht rein elektronisch durchgeführt werden.


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