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... Rainer Seidlitz, Geschäftsleiter

25.04.2014 12:02 Uhr
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TÜV SÜD SecIT GmbH

Welche Mindest-Maßnahmen sollten Unternehmer zum Schutz ihrer Kunden- und Firmendaten umsetzen?

Zunächst sollten die Unternehmen ihre Schutzziele und ihren konkreten Schutzbedarf anhand der Grundwerte „Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit“ feststellen, um in einem weiteren Schritt angemessene Sicherheitsmaßnahmen abzuleiten. Ein Handlungsplan setzt Prioritäten und wägt auch Kosten und Nutzen ab. Für jede Maßnahme braucht es klare Zuständigkeiten und Richtlinien. Diese werden Bestandteil eines Sicherheitskonzepts und müssen den betroffenen Mitarbeitern bekannt gemacht werden. Die Effektivität der getroffenen Maßnahmen sollte regelmäßig überprüft werden.

Welche Unterstützung gibt es beispielsweise bei der TÜV SÜD SecIT?

Unsere Dienstleistungen für IT-Sicherheit decken alle Bereiche ab. Wir stellen z. B. externe Datenschutzbeauftragte, führen Datenchecks aller Art durch – von der Datenerhebung und -verwendung bis hin zur sicheren Datenlöschung. Sicherheitslücken in IT-Systemen decken wir durch Penetrationstests auf. Nach einem Datenvorfall können wir mit Hilfe der IT-Forensik auf digitale Spurensuche gehen. Seit kurzem zertifizieren wir auch ganze Rechenzentren.

Firmendaten effektiv schützen

Gegen staatliche Organisationen wie die US-amerikanische NSA ist kein Kraut gewachsen, wenn es um das Thema Datensicherheit geht. Das musste selbst Bundeskanzlerin Merkel erfahren. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das jedoch kein Anlass, den Datenschutz im eigenen Haus zu vernachlässigen. Überall dort, wo personenbezogene Daten anfallen, besteht für den Unternehmer die Pflicht, für die Daten seiner Kunden und selbstverständlich auch seine Unternehmensdaten höchstmögliche Schutzvorkehrungen zu bieten. Das Problem: Nach Erfahrungen der Datensicherheitsexperten von TÜV SÜD SecIT GmbH ist vielen Unternehmern gar nicht bewusst, wie angreifbar ihre IT-Systeme sind. Selbst die Frage, welche Informationen und Daten im Unternehmen zu schützen sind, können viele Unternehmer nicht beantworten. „Jeder Betrieb hat mit mehr oder weniger schützenswerten Daten zu tun und sollte daher ein entsprechend umfassendes IT-Sicherheitskonzept haben“, erklärt Rainer Seidlitz, Geschäftsleiter TÜV SÜD SecIT GmbH. „Hier ist vor allem die Geschäftsführung gefragt, denn es handelt sich um teils sensibles Unternehmenswissen. Dafür müssen ausreichend Ressourcen für die Absicherung bereitgestellt werden.“ TÜV SÜD bietet für Unternehmer, die sich in Sachen Datensicherheit auf die Unterstützung von externen Experten verlassen wollen, zahlreiche Dienstleistungen und Programme an. Beispielsweise einen so genannten Penetrationstest. Dieser simuliert Angriffe von außen oder aus dem Unternehmensnetz selbst und deckt auf, wo Handlungsbedarf besteht. Im Anschluss machen die Experten Verbesserungsvorschläge und geben konkrete Tipps für weitere Schritte. Noch umfangreicher ist die Datenschutz-Prüfung durch die TÜV SÜD-Experten. Dabei werden nicht nur die Daten selbst, sondern der gesamte Verarbeitungsprozess personenbezogener Daten unter die Lupe genommen, bis hin zur Überprüfung der Netzwerksicherheit. Was vor allem kleinere Unternehmen in Sachen Datensicherheit beachten sollten, erklärt Rainer Seidlitz, IT-Experte von TÜV SÜD, im nebenstehenden Kurz-Interview.

Weitere Details zu Dienstleistungen von TÜV SÜD zur Datensicherheit finden Sie im Internet: www.tuev-sued.de/sec-it.

Interessenten können sich auch direkt an die TÜV SÜD-Hotline für IT Sicherheit wenden, Tel. 08 00/57 91-50 05

Fahreignungsregister

Der 1. Mai 2014 ist für alle Autofahrer wichtig. An diesem Tag tritt die Reform des Punktesystems in Kraft. Die Flensburger Kartei heißt künftig Fahreignungsregister und ist in vier Stufen eingeteilt:

Bis drei Punkte erfolgt eine Vormerkung. Ab vier Punkten beginnen die so genannten Maßnahmenstufen. Vier bis fünf Punkte haben eine Ermahnung zur Folge. Bei sechs bis sieben Punkten folgt eine Verwarnung, ab acht Punkten wird der Führerschein entzogen. Um den Führerschein zurückzubekommen und die Fahreignung festzustellen, muss der Autofahrer eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestehen.

Wichtig außerdem: bestehende Punkte werden wie folgt in das neue Register überführt: Bis zu drei alte Punkte ergeben im neuen System einen Punkt, acht bis zehn alte werden zu vier und 16 bis 17 alte zu sieben neuen Punkten. Mit Punkten geahndet werden künftig nur sicherheitsgefährdende Verstöße. Eine fehlende Umweltplakette hat künftig demnach nur ein Bußgeld zur Folge. Neu sind zudem die Tilgungsfristen. Jedes Einzelvergehen wird ab 1. Mai separat betrachtet. Neue Punkte haben also keinen Einfluss auf die Tilgung bereits bestehender Punkte. Ordnungswidrigkeiten (ein Punkt) werden künftig nach zweieinhalb, grobe Ordnungswidrigkeiten (zwei Punkte) nach fünf und Straftaten (drei Punkte) nach zehn Jahren aus dem Register getilgt. Der Punkteabbau kann sich auch jetzt noch lohnen. Wer nicht mehr als acht alte Punkte hat, kann bis 30. April durch ein entsprechendes Seminar seinen Punktestand abbauen und so in eine günstigere Maßnahmenstufe rutschen. Die Möglichkeit zum freiwilligen Punkteabbau bietet auch das neue System. Betroffene mit maximal fünf Punkten können ab 1. Mai durch ein Fahreignungsseminar maximal einen Punkt abbauen.

TÜV SÜD Classic

TÜV SÜD lud auf der diesjährigen Retro Classic in Stuttgart zu Vorträgen und Diskussion zum Thema Charta von Turin ein. Kurzreferate gab es von Fritz Cirener, Leiter Bosch Automotive Tradition, Michael Eckert, Rechtsanwälte Eckert Klette & Kollegen, und Matthias Gerst, Oldtimerfachmann bei TÜV SÜD.

Dabei wies Matthias Gerst auf den möglichen Missbrauch des Begriffs Patina hin, insbesondere bei Handel mit und Zulassung von Oldtimerfahrzeugen. „Viele Autos brauchen eine umfassende Restaurierung, teilweise sogar mit Neuteilen, um überhaupt wieder im Straßenverkehr bewegt werden zu können. Die kann man nicht mit Patina retten“, sagte Gerst. Für ihn sind die Ideen der Charta eine sinnvolle Ergänzung zur H-Zulassung, die wiederum der Alltagstauglichkeit bei Einhaltung der Originalität klar den Vorzug gibt. „Autos müssen sicher sein und den heutigen Anforderungen des Straßenverkehrs standhalten“, so Gerst abschließend.

Erfolgsfaktor Servicequalität – Grundlagen und Kundenpsychologie (Modul 1):

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die telefonisch oder persönlich im direkten Kundenkontakt stehen. Vermittelt werden Grundlagen der Kundenpsychologie. Die Teilnehmer lernen, Kundenbedarf und -bedürfnisse zu analysieren, bekommen Einblick in Kriterien der Servicequalität und wie man diese messen kann. Zudem werden Grundlagen einer erfolgreichen Gesprächsführung im Service vermittelt. Neben den theoretischen Inhalten können Teilnehmer erlerntes Wissen direkt in praktischen Übungen anwenden. Das Seminar ist Teil eines modularen Lehrgangskonzepts, kann aber einzeln besucht werden. Nächster Termin am 03.06.2014 in München, weitere Termine unter

www.tuev-sued.de/akademie

Weiterbildungsangebote im Netz:

TÜV SÜD Akademie www.tuev-sued.de/akademie

TÜV SÜD Auto Service

Jürgen Wolz

Tel. 0 89/57 91-23 20, Fax -23 81

juergen.wolz@tuev-sued.de

TÜV SÜD Auto Partner

Thomas Gensicke

Tel. 0 7 11/72 20-84 73, Fax -84 88

thomas.gensicke@tuev-sued.de

Zentraler Vertrieb

Tel. 07 11/7 82 41-246

vertrieb-as@tuev-sued.de

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