Die TÜV Automotive hat eine Fußgängerschutz-Prüfanlage der Firma Concept Technologie aus Österreich erworben. Damit sollen die Entwicklungsabteilungen der Automobilhersteller bei der Umsetzung der neuen Fußgängerschutzrichtlinie unterstützt werden. Sie können dort alle für die Typzulassung notwendigen Tests schon in der Entwicklungsphase durchführen. Bei der späteren Prüfung und Begutachtung der Zulassungsfähigkeit eines neuen Kraftfahrzeugs (Homologation) können die nötigen Tests ebenfalls auf dieser Fußgängerschutz-Prüfanlage absolviert werden. Seit dem 1. Oktober gilt die Phase I der EU-Fußgängerschutzrichtlinie. Alle Fahrzeuge müssen nun über eine Energie absorbierende Frontstruktur zum Schutz eines Fußgängers verfügen. Eine zweite, schärfere Fassung soll ab 2010 in Kraft treten. Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen müssen die vielfältigen Aufprallmechanismen von Erwachsenen und Kindern und deren unterschiedliche biomechanische Kriterien berücksichtigen. Die gängigen Prüfanlagen weisen laut TÜV Automotive oftmals große Streubreiten untereinander auf. Deshalb sei es für die Hersteller ein enormer Vorteil, wenn sie Entwicklungsarbeiten und Zulassungstests auf ein und derselben Anlage durchführen lassen können. Standort der Anlage ist das Technikzentrum in Garching bei München. Optional ist, die Prüfeinrichtung mobil zu machen, um sie auf Kundenwunsch auch auf dessen Gelände betreiben zu können. (ng)
TÜV Automotive erwirbt Fußgängerschutz-Prüfanlage

Testeinrichtung unterstützt Hersteller bei der Umsetzung der EU-Fußgängerschutzrichtlinie