Die zehn wichtigsten Änderungen für Autofahrer 2024
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von 10: Wegen den CO2-Emissionen bei der Verbrennung von fossilen Kraftstoffen ist auch die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen erhöht worden. Die erhobenen Mautsätze sind ab dem 1. Dezember 2023 mit einer "Differenzierung" von 200 Euro pro Tonne CO2 versehen. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Aufschlag auf die Wegekosten auch von Lastkraftwagen zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen erhoben. Handwerkerfahrzeuge und Wohnmobile in diesen Gewichtsbereichen sind allerdings von der Mautpflicht befreit
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von 10: Ab dem 7. Juli 2024 können einzelne Neuwagen nur dann erstzugelassen werden, wenn bestimmte Assistenzsysteme an Bord sind. Das ist die zweite Stufe von EU-Vorgaben. Schon vor zwei Jahren sind bei den Regeln der Typzulassung von Modellreihen folgende technische Anforderungen ergänzt worden.
Der intelligente Geschwindigkeitsassistent, der den Fahrer per Anzeige bzw. akustischem Signal warnt, wenn er eine geltende Geschwindigkeitsbegrenzung übertritt. Allerdings darf die Funktion abschaltbar sein und der Fahrer muss seine Geschwindigkeit weiterhin frei wählen können.
Eine "ereignisbezogene Datenspeicherung", auch als Black Box bekannt, ist dann bei Neuwagen immer mit an Bord. Sie erfasst bei einem Unfall anonymisierte Fahrdaten in einem Speicher und macht sie für eine spätere Auswertung verfügbar.
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Verbindlich verbaut ist jetzt auch ein Notbremsassistent. Dieser muss in der Lage sein, vor dem Fahrzeug befindliche statische Objekte und sich bewegende Fahrzeuge zu erkennen und im Bedarfsfall selbständig bremsen können.
Ebenfalls im neuzuzulassenden Fahrzeug muss das Notbremslicht vorhanden sein. Es zeigt dem nachfolgenden Verkehr eine starke Bremsverzögerung mit ABS-Aktivierung durch gleichzeitiges Aufleuchten der Bremsleuchten und des Warnblinkers an.
Der Rückfahrassistent soll dem Fahrer beim Rückwärtsfahren Informationen über Personen und Objekte, die sich hinter dem Fahrzeug befinden, geben.
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von 10: E-Förderung erhalten bekanntlich seit dem 1.9.2023 nur noch Privatpersonen. Bei gewerblicher Nutzung ist es nicht mehr möglich, einen Förderantrag beim zuständigen Amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen., Ab 1.1.2024 wird die Förderung vom Staat bei Nettolistenpreisen bis 45.000 Euro auf 3.000 Euro begrenzt. Teurere Fahrzeuge sind nicht mehr zuschussfähig. Schon seit dem 1. Januar 2023 entfällt der Umweltbonus für Plug-In-Hybridfahrzeuge.
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von 10: Ab Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen aufgezogen werden, die auf der Reifenflanke das „Alpine“-Symbol tragen. Nur solche erfüllen die in Deutschland vorgeschriebene situative Winterreifenpflicht. Das sind Winter- bzw. Ganzjahresreifen im Sinne des Gesetzes. Eine M+S-Kennzeichnung hingegen reicht nicht mehr, die Übergangsfrist dafür läuft dann ab. Diese wurde deshalb eingerichtet, weil auch einige Sommerreifen das M+S-Label tragen durften.
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von 10: Die Pflicht zum EU-Scheckkarten-Führerschein geht in die nächste Runde: Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen bis zum 19.1.2024 ihren Führerschein in das EU-Dokument umtauschen. Nach dem Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang bestehen, lediglich für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt.
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von 10: Die THG-Prämie ist auch 2024 für Elektro-Kraftfahrzeuge einforderbar. Der Gesetzgeber hat den Mineralölproduzenten jährlich steigende Einsparziele bei der CO2-Produktion vorgegeben. Wird die sogenannte Treibhausminderungsquote (THG-Quote) nicht erreicht, muss das Unternehmen dafür einen Ausgleich zahlen oder Emissionsrechte nachkaufen. Wer einen vollelektrischen Pkw, Lkw oder Roller hält, ist berechtigt, sich die CO2-Einsparung seines Fahrzeugs zertifizieren zu lassen, um vom Emissionshandel zu profitieren.
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von 10: Mit einer grünen Plakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen ist 2024 die Hauptuntersuchung (HU) zu absolvieren. Die TÜV-Plakette für die regelmäßige HU wechselt jedes Jahr die Farbe aus sechs verschiedenen Farbtönen, die sich regelmäßig wiederholen. Aufgeklebt wird 2024 dann blau.
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