Die EU plant bis spätestens 2033, alle Papier- und Checkkarten-Führerscheine durch fälschungssichere Versionen zu ersetzen. Dies erfolgt schrittweise basierend auf dem Geburtsjahr der Fahrer und dem Ausstellungsdatum des Dokuments. Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, haben bis zum 19. Januar 2024 die Möglichkeit, ihren Führerschein umzutauschen. Ein vorzeitiger Umtausch ist zudem für alle Fahrer möglich.
Neue Mautregeln
Der Gesetzgeber plant im nächsten Jahr weitere Anpassungen der Mautregelungen. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter über 3,5 Tonnen für die Nutzung von Bundesfernstraßen. Ausnahmen gelten für emissionsfreie Fahrzeuge (bis zum 31. Dezember 2025) sowie Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, insbesondere von Handwerksbetrieben.
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Zusätzlich wird ab dem 1. Januar 2024 eine CO2-Preiserhöhung seitens des Bundes eingeführt. Der Preis für CO2-Zertifikate steigt von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne an. Diese Preiserhöhung betrifft sämtliche fossilen Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel.
Neue Plakettenfarbe bei der HU
Wer 2024 zur Hauptuntersuchung muss, bekommt nach bestandener Prüfung eine blaue Plakette, die dann bis 2026 gültig ist. "2024 erstzugelassene Neufahrzeuge unter 3,5 Tonnen müssen erst nach drei Jahren, also 2027, zur HU“, erläutert ATU-Experte Franz Eiber. Hier ist zu beachten, dass die Hauptuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben ist. Falls der Prüftermin nicht rechtzeitig wahrgenommen wird, zieht das ein Bußgeld von bis zu 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Winter- und Ganzjahresreifen nur mit Alpine Piktogramm
Der TÜV-Verband weist darauf hin, dass es in Deutschland keine allgemeine, sondern eine situative Winterreifenpflicht gibt. Das heißt laut Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung: "Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" müssen Autos mit Winterreifen ausgerüstet sein. Zu erkennen sind die Spezialisten am so genannten Alpine-Symbol auf der Flanke, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Für ab dem Jahr 2018 produzierte Winterreifen und wintertaugliche Ganzjahresreifen ist die Kennzeichnung Pflicht. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Preiserhöhung bei Haftpflichtversicherung
Im neuen Jahr müssen rund 7,4 Millionen Autofahrer mit Preiserhöhungen für ihre Haftpflichtversicherung rechnen. Grund dafür ist das Festlegen neuer Typklassen für viele Automodelle durch die Versicherungsgesellschaften. "Der Großteil der Fahrzeughalter, rund 29,4 Millionen, muss sich aber keine Gedanken machen. Für sie bleibt die Typklasse des Vorjahres bestehen und sie müssen keine großen Preissprünge befürchten", beruhigt Eiber.
Prämien für den Kauf von E-Autos entfallen
Wie der TÜV-Verband zudem mitteilt, hat die Bundesregierung wegen der Haushaltskrise die Kaufprämie für Elektroautos mit sofortiger Wirkung gestoppt. Seit dem 18. Dezember können keine Anträge mehr gestellt werden. Mit dem sogenannten Umweltbonus wurden bislang E-Autos mit einem Listenpreis von unter 40.000 Euro mit 4.500 Euro gefördert. Hinzu kam ein Bonus des Herstellers in Höhe von 2.250 Euro. Teurere Elektrofahrzeuge mit Preisen bis 65.000 Euro wurden mit insgesamt 4.500 Euro bezuschusst. Die Fördersätze sollten ursprünglich im Jahr 2024 reduziert werden und dann auslaufen. Inzwischen habe zahlreiche Hersteller angekündigt, die staatliche Kaufprämie für bereits bestellte Fahrzeuge zu übernehmen. Inwieweit Anbieter mit zusätzlichen Rabatten Kaufanreize schaffen, muss sich im kommenden Jahr zeigen.
Unternehmen schrittweise zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet
Die neue europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten als Bestandteil ihres Lageberichts – inklusive einer unabhängigen Prüfung der Angaben. In den Berichten informieren sie über Maßnahmen für einen besseren Umwelt- und Klimaschutz sowie über soziale Aspekte ihrer Tätigkeit. Letztere umfassen beispielsweise die Arbeitsbedingungen im Unternehmen und bei Lieferanten. Mit der EU-Richtlinie wird die transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in kleinen und mittleren Unternehmen verankert. Die Vorgaben gelten zunächst für Unternehmen, die bereits heute zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind. Bis Juli 2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, ergänzt der TÜV-Verband.
Neue Produktsicherheitsverordnung tritt in Kraft
Die neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und löst damit die alte Richtlinie aus dem Jahr 2001 ab, berichtet der TÜV-Verband. Wesentliche Änderungen betreffen den Online-Handel. Unter die Verordnung fallen dann auch Anbieter von Online-Marktplätzen sowie spezialisierte Fulfillment-Dienstleister, die als Logistiker im Auftrag von Online-Händlern die Bestellungen abwickeln. Zudem gelten Verbraucherprodukte im Sinne der Verordnung als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie online angeboten werden. Die Pflichten aus der Produktsicherheitsverordnung greifen damit zu einem früheren Zeitpunkt. Für die Produkte bzw. Angebote gelten unter anderem bestimmte Kennzeichnungspflichten. Die Verordnung muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar. Der deutsche Gesetzgeber wird jedoch Anpassungen am Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vornehmen.