Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) hat in der Kfz-Branche nur wenig Beifall erhalten. Das wurde zu Wochenbeginn beim 17. Deutschen Autorechtstag auf dem Petersberg mehr als deutlich. Insbesondere das Fehlen einer Übergangsfrist für die Online-Werbung von Neuwagen habe für Verwirrung gesorgt und sei auf großes Unverständnis gestoßen, erklärte Ulrich Dilchert, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), anlässlich der Veranstaltung.
Die Reform der Pkw-EnVKV war am 23. Februar 2024 in Kraft getreten (wir berichteten). Damit will der Gesetzgeber die jahrelange Rechtsunsicherheit bei der Verbrauchskennzeichnungspflicht neuer Pkw nach der Umstellung des Prüfverfahrens von NEFZ auf WLTP beseitigen.
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Der an vielen Stellen überarbeitete Gesetzestext halte für Autoherstellern und -händlern beachtenswerte Neuerungen bereit, betonte Dilchert. Allein der Umfang der Informationspflichten sei mit der Neufassung deutlich gestiegen. Alle Themenbereiche der Pkw-EnVKV seien "angefasst" worden – die Kennzeichnungspflicht als solche, das Label, die CO2-Klassen, die Tafel im Autohaus, der DAT-Leitfaden sowie die Regeln für die Werbung.
Mehr Rechtssicherheit für Kfz-Betriebe?
Dilchert äußerte die Hoffnung, dass die Neuregelung mehr Rechtssicherheit für die Betriebe bedeute und diese sich nicht weiterhin permanent gegen Abmahnungen wehren müssten. Er kritisierte, dass für die Bewerbung von neuen Autos im Internet keine Übergangsfrist gewährt worden sei. "Hersteller und Handel mussten ihre Internetwerbung daher von jetzt auf gleich umstellen, um keine Abmahnungen zu riskieren." Außerdem gebe es einige augenscheinliche Erleichterungen für den Handel, die zwar "schön klingen, es aber voraussichtlich nicht sein werden", so der Referent.
Neben dem hochbrisanten Thema bot der Deutsche Autorechtstag wieder einen umfassenden Überblick über die für die Branche wichtigsten Entscheidungen des VI. und VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH). Traditionell konnten die Veranstalter ADAC, BVfK und ZDK hierfür mit jeweiligen Senatsmitgliedern hochkarätige Referenten gewinnen. Im Mittelpunkt standen die aktuellen Grundsatzurteile zum sogenannten Werkstattrisiko, in denen die Haftung des Unfallverursachers für überhöhte Reparaturrechnungen präzisiert wurde.
Mit zukünftigen bzw. noch jungen Rechtsfragen befassten sich die Fachvorträge zur Haftung beim autonomen Fahren, zu Herausforderungen im Umgang mit "Functions on demand" oder zur Elektromobilität. Laut dem Tagungsbericht birgt nicht nur der Fernzugriff der Fahrzeughersteller "over the air" beim nachträglichen Aufspielen neuer Funktionen Konfliktpotential. Auch der Verkauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen stellt den Handel vor Herausforderungen. Insbesondere rund um die Hochvoltbatterie der BEV könnten sich aus Sicht der Expertinnen und Experten künftig Rechtsstreitigkeiten entzünden. Hier sei etwa noch ungeklärt, welche Standards Kunden in Bezug auf Reichweite, Kapazität, Verbrauch und Ladeleistung erwarten dürfen, und wie sich dies auf die Restwerte älterer gebrauchter Elektroautos auswirken werde, hieß es.
Erstmals im Hybrid-Format
Der Deutsche Autorechtstag unter der Präsidentschaft von Prof. Ansgar Staudinger gilt als eine der wichtigsten Veranstaltungen im Bereich des "Automobilrechts". Die Referentinnen und Referenten liefern ein breites Spektrum an relevantem Wissen und Jurisprudenz sowie neue Impulse. In diesem Jahr fand das Forum erstmals im Hybrid-Format mit Online-Zugang statt. Die 18. Ausgabe ist für den 16. bis 18. März 2025 geplant.
Den ausführlichen Tagungsbericht zum 17. Deutschen Autorechtstag können Sie HIER abrufen!