Die TAK Cert wurde von der Deutschen Akreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Nun ist das Tochterunternehmen der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes befugt, Stückprüfungen und die Kalibrierung der Scheinwerfer-Einstell-Prüfsysteme sowie der AU-Messgeräte in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden und Innungen des Kfz-Gewerbes durchzuführen. Dafür wurden eigene Kalibrierverfahren und eine eigene Kalibriersoftware entwickelt, berichtete der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Kfz-Werkstätten, in denen zum Beispiel die Hauptuntersuchungen (HU) an Pkw durchgeführt werden, müssen regelmäßig alle Messgeräte kalibrieren lassen, die bei der HU, Abgasuntersuchung (AU) oder Sicherheitsprüfung (SP) bei Nutzkraftwagen eingesetzt werden und Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung haben. "Unser Ziel ist es, alle Kalibrierungen von Prüf- und Messgeräten durchzuführen, die für die Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen verwendet werden", sagt TAK CERT-Geschäftsführer Rüdiger Semper.
So müssen demnach Systeme zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer (SEPS) spätestens alle 24 Monate hinsichtlich der Aufstellflächen für das Fahrzeug und für das Scheinwerfereinstellprüfgerät auf die Einhaltung der Mindestmaße und der Flächengüte überprüft werden. Nach der Kalibrierung dokumentiert der Sachverständige die Ergebnisse der Messungen nach der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie über einen Kalibrierschein, und zwar mit einem Prüfbericht für die Aufstellfläche sowie den Ergebnissen zum Scheinwerfereinstellprüfgerät.
Wer in den Kfz-Betrieben diese Systeme kalibrieren will, muss sich nach den TAK CERT-Regeln schulen lassen, etwa durch erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildung des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV). Diese Schulungen führt die TAK im Auftrag durch. Bisher hat TAK CERT entsprechende Sachverständige (Kalibrierer) in 45 der bundesweit 234 Kfz-Innungen qualifiziert. Hier bekommen Sie eine Übersicht der Standorte der von TAK CERT anerkannten Kalibrierer: https://www.takcert.de/standorte. (tm)