Die deutschen Autofahrer hatten 2018 weniger Ärger mit ihrer Kfz-Werkstatt oder ihrem Gebrauchtwagenhändler. Zumindest, wenn es nach der Zahl der bei den Kfz-Schiedsstellen eingegangenen Beschwerden geht. Diese ist im vergangenen Jahr laut dem Zentralverband des Kfz-Gewerbes (ZDK) um zehn Prozent gegenüber 2017 auf 8.827 Fälle gesunken. Über 90 Prozent der Anträge konnten im Vorverfahren geregelt werden, von den übrigen Fällen endeten rund 40 Prozent mit einem Vergleich, in weiteren 16 Prozent gewann der Kunde, in 24 Prozent die Werkstatt. Rund 20 Prozent der Verhandlungen sind bislang noch nicht abgeschlossen.
Häufigster Grund für Ärger waren erneut vermeintlich nicht sachgemäß ausgeführte Reparaturen, gefolgt von als zu hoch wahrgenommenen Rechnungen. Auf Rang drei lagen Streitigkeiten wegen nicht in Auftrag gegebenen und trotzdem durchgeführten Arbeiten. Bei Beschwerden gegen Gebrauchtwagenhändler lagen technische Mängel als Ursache an der Spitze, mit weitem Abstand gefolgt von Unfallschäden.
Die Kfz-Schiedsstellen wurden 1970 ins Leben gerufen und sollen seitdem bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Kfz-Werkstätten beziehungsweise Gebrauchtwagenhändlern vermitteln. Der Schiedskommission gehören ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein Kfz-Sachverständiger an. Für Verbraucher ist das Anrufen der Schiedsstelle kostenfrei, es können jedoch Gebühren für Gutachten oder Ähnliches anfallen. Für Werkstätten und Händler, die in der Kfz-Innung organisiert sind, ist die Entscheidung verbindlich. Der Kunde hingegen kann bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis auch weiterhin vor ein Gericht ziehen. (SP-X)