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ASA-News: Ein Jahr Abgasendrohrmessung

02.04.2019 10:00 Uhr
Abgasendrohrmessung MAHA
Die Abgasendrohrmessung ist bereits seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend.
© Foto: MAHA

Die Umstellung auf die zweite Stufe der periodischen Emissionsuntersuchung im Rahmen der AU zum 1. Januar 2019 lief problemlos. Kopfzerbrechen bereitet den ASA-Mitgliedern die heterogene Landschaft der Übergangsregelung "Kalibrieren", da jedes Bundesland eine eigene Regelung eingeführt hat.

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Zum 1. Januar 2018 wurde die verpflichtende Abgasmessung am Endrohr im Rahmen der periodischen Abgasuntersuchung wieder ­eingeführt. Seit 1. Januar 2019 ist die zweite Stufe der periodischen Emissionsüberwachung in Kraft. ASA-Vizepräsident ­Harald Hahn, Abgasexperte im ASA-Verband und Leiter des Fachbereichs Diagnose- und Abgasmessgeräte, ziehen eine gemischte Bilanz. "Mit Einführung der Endrohrprüfung 2018 wurde die Senkung der Grenzwerte beschlossen", so Hahn. Dazu wurden die Grenzwerte beim Diesel vom bisher geltenden Plakettenwert auf generell 0,25 m-1 für alle Euro 6/VI-Fahrzeuge abgesenkt. Beim Benziner von 0,2 %vol. auf 0,1 %vol. (Euro 6). Diese Grenzwertsenkung wurde über die bereits 2017/2018 eingeführte Leitfaden Software 5 Version 01 automatisch mit dem Datumswechsel aktiv geschaltet.

"Die Umstellung lief absolut problemlos", sagt Harald Hahn. Dies auch, weil die Gerätehersteller ihre Technik rechtzeitig angepasst hatten. "Voraussetzung war, dass die Opazimeter in der Lage sind, diese geringen Werte zu messen. Zu diesem Zweck mussten alle Hersteller einen Nachtrag bestehender Baumusterprüfungen einleiten bzw. eine komplette Neuzulassung durchführen", erklärt Hahn. Denn die meisten Opazimeter hatten ihre Zulassung nach dem "alten" Eichgesetz (Bauartzulassung) und nicht nach dem ­MessEG 2015 (Baumusterprüfung) erhalten. "Dennoch verfügten zum Jahreswechsel 2017/2018 die meisten Gerätehersteller im ASA-Verband über die Zulassung", so Hahn.

Länder uneins beim Kalibrieren

Kopfzerbrechen bereitet den ASA-Mitgliedern die heterogene Landschaft der Übergangsregelung "Kalibrieren". Trotz einer Empfehlung und Abstimmung im Bund-­Länder-Fachausschuss (BLFA-TK) dazu, hat jedes Bundesland eine eigene Regelung eingeführt. "Insbesondere die Vorgehensweise in Baden-­Württemberg bereitet den ASA-Mitgliedern viel Aufwand im ­Umgang mit den Betreibern der Geräte", sagt Hahn. Ungeachtet der föderalen Regelungsvielfalt ist es dem Verband und seinen Mitglieds­unternehmen gelungen, als erste Anbieter im Markt pünktlich zum Jahreswechsel 2019 die gesetzlichen Anforderungen zum Kalibrieren von Abgasmessgeräten zu erfüllen. "Einige Mitgliedsunternehmen zählten zu den ersten Anbietern im Markt, die die Akkreditierung als Kalibrierlabor (Abgas) durch die DAkkS noch zum Jahreswechsel erhalten hatten. Damit konnten Werkstattbetreiber sicher sein, dass sie bei der AU gesetzlich auf der sicheren Seite sind, wenn sie mit einem unserer akkreditierten Mitglieder zusammenarbeiten", sagt Harald Hahn.

Neue Herausforderungen stehen den Mitgliedsunternehmen mit der dritten Abgas-Stufe "Partikel zählen" ab 1. Januar 2021 bevor. Die Hersteller drängen bisher wenig erfolgreich auf die Umsetzung einer gemeinsamen Gerätespezifikation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. "Ohne diese ist den Herstellern eine finale Geräteentwicklung und die erforderliche Baumusterprüfung nicht möglich", sagt Hahn. Ein erstes Gespräch der AUPN-Arbeitsgruppe hat Ende Januar stattgefunden. Länder wie die Schweiz, Holland und Belgien, die in Kürze ebenfalls Partikelzählen im Rahmen der periodischen Abgasuntersuchung einführen, sind weiter. "In Holland will man im Laufe des Jahres 2019 mit der Gerätezulassung durch das NMI (Netherlands Measurement Institute) starten. Eine entsprechende Spezifikation liegt bereits vor", so Hahn. (asp)


Die ASA-News sind regelmäßig erscheinende Mitteilungen des ASA-Verbands (Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service Ausrüstungen e. V.).

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