Mit einer Übergangsregelung will der Gesetzgeber Überwachungsorganisationen und Prüfstellen Zeit bis Ende 2020 geben, um die Anforderungen hinsichtlich einer rückführbaren Kalibrierung der Mess- und Prüfmittel zu erfüllen. Hierzu wird es so genannte "abweichende Anforderungen" geben, die als Nachweis für den ordnungsgemäßen Zustand und Kalibrierstatus dienen.
"Praktisch heißt dies, dass die bisher unter der Stückprüfung bekannte Justierung der Bremsprüfstände durch eine Kalibrierung ersetzt wird, aus der auch die Messunsicherheit und Rückführbarkeit hervorgeht. Diese Vorgehensweise ist dann auch für Scheinwerfereinstellprüfgeräte anzuwenden", erklärt Frank Beaujean, Leiter des ASA-Fachbereichs Prüfstände. Allerdings sei zu erwarten, dass die obersten Landesbehörden die Übergangsfristen für die Anwendung dieser Kalibriermethodik sehr eng setzen werden. "Der Zeitdruck wird für die Werkstattausrüster eine große Herausforderung darstellen – und das vor allem in einem Automechanika-Jahr", sagt Beaujean.
Denn ab der Veröffentlichung der entsprechenden Verlautbarung im Verkehrsblatt müssen die Kalibrierwerkzeuge ordnungsgemäß kalibriert, die Kalibrierscheine erstellt und alle Sachkundigen geschult werden. Die Werkstattausrüster werden jedoch mit Hochdruck daran arbeiten, ihren Kunden rechtzeitig gesetzeskonforme Dienstleistungen anbieten zu können. (asp)