Prüforganisationen und Prüfstellen sind gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle DAkkS verpflichtet nachzuweisen, dass die Rückführbarkeit der bei der HU ermittelten Messergebnisse gewährleistet ist. Dies hat in den letzten Monaten für viel Zündstoff gesorgt.
"Bei den AU-Geräten, die der gesetzlichen Eichpflicht unterliegen, könnte man davon ausgehen, dass der Eichvorgang ausreichend ist. Er stellt eine hoheitliche Tätigkeit dar, hat einen hohen Qualitätsstandard und wird zudem von 'unabhängigen’ Personen durchgeführt", sagt Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose. Doch weit gefehlt: "Nach heutigem Stand der Diskussionen erkennt die DAkkS den Eichschein nicht an und fordert zusätzlich eine Kalibrierung mit Kalibrierzertifikat. Diese mit doppelten Kosten verbundene Prozedur ist jedoch für Prüforganisationen und Kfz-Werkstätten nicht akzeptabel", ergänzt Hahn. Vorschläge, die Eichpflicht für AU-Geräte abzuschaffen, würden neue Fragen mit Blick auf die Baumusterprüfung und Konformitätsbewertung aufwerfen.
Auch eine Stückprüfung für AU-Geräte, wie sie bereits bei anderen Geräten praktiziert wird, sei wenig sinnvoll. "Um möglichst rasch Rechtssicherheit zu erlangen, appellieren wir an alle Beteiligten, sich an einen Tisch zu setzen und eine DAkkS-konforme Lösung mit den Eichämtern zu finden", fordert Hahn. (asp)