Bewegung zeichnet sich bei einem Thema ab, das für Werkstattbetreiber aktuell ein Ärgernis darstellt: die Pflicht zur Kalibrierung und Eichung von Abgasmessgeräten.
Zur Erinnerung: Ursprünglich sollte die Kalibrierung von bei hoheitlichen Prüfungen eingesetzten Messmitteln die Eichpflicht für diese Geräte ersetzen. Allerdings erkennt die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS Eichungen der Eichämter nicht als gleichwertige Präzisionsnachweise anstelle eines Kalibrierscheins an. Weil die Eichpflicht für AU-Geräte zum 1. Januar 2019 nicht ausgesetzt wurde, müssen Abgasmessgeräte seither kalibriert und geeicht werden. Für Werkstattbetriebe stellt diese Doppelbelastung ein Ärgernis dar.
Das Bundeswirtschaftsministerium BMWI habe nun am 12. Januar 2021 einen Änderungsentwurf der Eichordnung vorgelegt, erklärte Harald Hahn im Rahmen der ASA-Pressekonferenz. "Der könnte die Doppelbelastung der Gerätebetreiber durch Kalibrieren und Eichen zumindest teilweise aufheben. Denn nach dem Entwurf würde die Pflicht zur Wiederholungseichung nach der Ersteichung von AU-Geräten, Opazimetern und 4-Gas-Testern gestrichen", erklärte Hahn. Das sei erfreulich, allerdings gebe es Ausnahmen: Nach erfolgter Justage oder Instandsetzung müssen die genannten Geräte weiterhin auch geeicht werden.
Zur Erinnerung: Beim 4-Gas-Tester ist jährlich eine Justage notwendig. "Damit wäre die Hälfte der Geräte von der Entfristung ausgeschlossen und müssten weiterhin geeicht werden", erklärte Hahn. Dagegen habe man Gegenvorschläge eingebracht. Harald Hahn: "Zu dem Entwurf des BMWI sind zahlreiche Eingaben gemacht worden, insbesondere was das Thema Justage anbelangt. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis der Entwurf zur Änderung der Eichordnung Gesetzeskraft erlangt", fürchtet der ASA-Vizepräsident.
Ausgenommen von der Entfristung sind Partikelmessgeräte – jedenfalls für einen Zeitraum von drei Jahren. Laut einer eingebauten Revisionsklausel wolle man nach drei Jahren noch einmal drüber entscheiden, ob diese Geräte aus der Eichpflicht entlassen werden und sie nicht mehr jährlich geeicht werden müssen. Das Thema liege derzeit zur Anhörung in den Ländern, denn das Eichwesen ist Ländersache. (diwi)