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Autohandel: Kfz-Branche für schnellstmögliche Verkaufserlaubnis

09.04.2020 14:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
Autohandel: Kfz-Branche für schnellstmögliche Verkaufserlaubnis
Geht es nach dem Willen von Branchenverbänden und der Gewerkschaft IG Metall, sollte der stationäre Autoverkauf schnellstmöglich wieder starten.
© Foto: ProMotor

Spitzenvertreter von Verbänden und Gewerkschaft fordern in einem Brief an Kanzlerin Merkel, die wirtschaftlichen Aktivitäten in Autohäusern so schnell wie gesundheitlich verantwortbar wieder hochfahren zu können.

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Die Autobranche erhöht den Druck auf die Politik, die Corona-Maßnahmen für die Handelsbetriebe zu lockern. Der stationäre Fahrzeugverkauf an Endkunden sollte schnellstmöglich wieder erlaubt werden, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Brief des Verbands der Automobilindustrie (VDA), des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) sowie der Gewerkschaft IG Metall an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die wirtschaftlichen Aktivitäten müssten so schnell wie gesundheitlich verantwortbar wieder hochgefahren werden.

Begründet wird die Forderung in der gemeinsamen Erklärung mit einer bedrohlich werdenden Situation, in der sich Hersteller, Zulieferer und der Handel derzeit befänden."Bänder stehen still, Verkaufsräume müssen geschlossen bleiben, der Fahrzeugabsatz ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen." Weil Händler keine Autos verkaufen können, kämen auch Zulieferung und Produktion zum Stillstand. Die Politik solle deshalb in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und den Bundesländern den stationären Verkauf von Autos wieder erlauben.

In Autohäusern könne der Infektionsschutz durchaus gewährleistet werden, betonen VDA-Präsidentin Hildegard Müller, VDIK-Präsident Reinhard Zirpel, ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und IG Metall-Vorsitzender Jörg Hofmann in dem Brief. "Warteschlangen an der Kasse, Gedränge an Regalen, das Wechseln von Einkaufswagen von Kunde zu Kunde sowie der ständige Austausch von Ware gegen Bargeld im persönlichen Kontakt" würden dort nicht vorkommen. Entsprechend könnten die Mindestabstände zwischen einzelnen Personen von 1,5 bis zwei Metern viel müheloser gewahrt werden.

Gerade in Krisenzeiten sei der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sinne der Beschäftigten und Verbraucher ein unverzichtbares Gut, heißt es in dem Schreiben weiter. "Die Unterzeichnenden werden sich natürlich vollumfänglich für die Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einsetzen." (rp)

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