Von einem Diesel-Fahrverbot könnten in Berlin ab dem Sommer insgesamt 15 Straßenabschnitte betroffen sein. Das sieht ein Entwurf des neuen Luftreinhalteplans vor, wie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz am Montag mitteilte. Tabu sollen die Streckenbereiche für Diesel-Autos und -Lastwagen bis zur Abgasnorm Euro 5 voraussichtlich ab dem 1. Juli sein.
Betroffen sind demnach unter anderem Abschnitte in der Leipziger Straße, Reinhardstraße, Friedrichstraße, auf dem Spandauer Damm und in der Hermannstraße. Das Ganze ist aber noch nicht in trockenen Tüchern: Es gibt zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung und am Ende muss der Senat einen Beschluss fassen. Mit den Diesel-Durchfahrverboten soll die Luftqualität verbessert werden.
Gericht verlangt Diesel-Fahrverbote in Reutlingen
Auch in Reutlingen stehen Diesel-Fahrverbote bevor. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der Stadt entsprechende Maßnehmen auferlegt und damit einer Klageder Deutscher Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Diese hatte wegen jahrelang erhöhter Stickstoffdioxidwerte in der Kommune Fahrverbote noch in diesem Jahr gefordert. Nach der am Dienstag veröffentlichten Auffassung der Mannheimer Richter reichen die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen nicht aus, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ohne Fahrverbote schnellstmöglich einzuhalten. Gegen das Urteil ist wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich (10 S 1977/18). Die Stadt möchte ein Dieselfahrverbot vermeiden. Nach Angaben von Baubürgermeisterin Ulrike Hotz (parteilos) gibt es alleine in Reutlingen etwa 17.000 Dieselfahrer. (dpa)