Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) zeigt sich zufrieden mit den Beschlüssen des Bundesrats zur straßenverkehrsrechtlichen Sammelverordnung. Teil dieser Bestimmung aus dem Bundesverkehrsministerium sind Neuregelungen zu den der Hauptuntersuchung (HU) "beigestellten Prüfungen". Diese Regelungen hatte die Länderkammer am vergangenen Freitag gebilligt.
Wie berichtet, wurden die Änderungen unter anderem notwendig, weil künftig auch die Abgasuntersuchung (AU) als beigestellter Teil zur (HU) unter akkreditierten Bedingungen stattfinden muss. Zu diesem Zweck errichtet der dem ZDK angehörende Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) momentan ein Qualitätsmanagementsystem.
"Auf Grundlage der nun hoffentlich bald in Kraft tretenden Verordnung können in anerkannten Kfz-Werkstätten, auch in kleinen Werkstätten mit nur einem Meister, im Namen des BIV auch weiterhin Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen und Gasanlagenprüfungen durchgeführt werden", erklärte ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk in Bonn. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sich die Betriebe dem akkreditierten System des BIV angeschlossen haben.
Mit der Verordnung werde Rechtssicherheit für alle Beteiligten und deren weiteres Handeln geschaffen, betonte Hülsdonk. Er sei zuversichtlich, dass die Ablehnung einiger anderer Punkte der Verordnung durch den Bundesrat das Inkrafttreten der dringend erwarteten Neuregelungen zur technischen Fahrzeugüberwachung nicht weiter verzögere. Insoweit sei jetzt wieder das Verkehrsministerium am Zug. (AH)