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Mehrwertsteuer: TÜV SÜD gibt Steuersenkung weiter

30.07.2020 11:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Hauptuntersuchung TÜV SÜD
Die Hauptuntersuchung ist für Werkstätten ein wichtiges Kundenbindungsinstrument.
© Foto: TÜV SÜD/Michael Bolay

Trotz des durch die Coronavirus-Auflagen höheren Aufwands rechnet TÜV SÜD mit der neuen Mehrwertsteuer ab.

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Im Rahmen ihres Konjunkturpakets hat die Bundesregierung diverse geplante Maßnahmen vorgestellt. Ein wesentlicher Punkt ist die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. TÜV SÜD lässt die Netto-Entgelte stabil und rechnet mit der neuen Mehrwertsteuer ab - trotz des durch die Coronavirus-Auflagen deutlich erhöhten Aufwands. Somit sinken durch die Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung ab Juli die Bruttopreise.

Werkstätten sollten ihre Kunden jetzt proaktiv auf diesen Preisvorteil ansprechen. Die Hauptuntersuchung (HU) ist erfahrungsgemäß ein wichtiger Zusatzumsatzbringer für Werkstätten. Dabei geht es für die Autohäuser und Werkstätten vor allem um die attraktiven Folgeaufträge. Gerade große Werkstattketten wissen um die Sogwirkung eines attraktiven HU-Angebots an ihre Kunden. Ziel für die Werkstätten sollte es daher sein, so viele Hauptuntersuchungen wie nur möglich ins Haus zu holen. Als geeignet erweist sich zum Beispiel die Strategie, einen Vorab-Check kostenlos zu offerieren. Das bewährte Marketinginstrument "Einladung zur HU" gilt daher bei Service-Profis als einer der wichtigsten Touchpoints im Service.

Für die Abrechnung von hoheitlichen Dienstleistungen wie Hauptuntersuchung oder Abgasprüfung gilt: Der Prüfstützpunkt (Werkstatt) erhält für die bei der Überwachungsinstitution zur Prüfung vorgestellten Fahrzeuge seiner Kunden ein umsatzsteuerneutrales Abrechnungsdokument, das jeweils die Bruttobeträge ausweist.

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