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Bundesregierung: Gesetzliche Regeln für computergesteuertes Autofahren

25.01.2017 13:21 Uhr
Bundesregierung: Gesetzliche Regeln für computergesteuertes Autofahren
Die Bundesregierung hat den Weg für das automatisierte Fahren freigemacht.
© Foto: Daimler

Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die rechtliche Gleichstellung von Computern und menschlichen Autofahrern vorsieht.

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Die Bundesregierung hat den Weg für das automatisierte Fahren freigemacht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der die rechtliche Gleichstellung von Computern und menschlichen Autofahrern vorsieht. "Das heißt: Automatisierte Systeme im Auto dürfen die Fahraufgabe komplett übernehmen", erläuterte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU).

Nur in bestimmten Fällen wird die Übernahme der Fahrzeugsteuerung durch den menschlichen Fahrer vorgeschrieben. Das nach Dobrindts Worten "modernste Straßenverkehrsrecht der Welt" benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundestags. Zuvor hatten die Zeitungen der "Funke-Mediengruppe" darüber berichtet.

Künftig soll der Fahrer während der automatisierten Fahrt die Hände vom Steuer nehmen dürfen - etwa um im Internet zu surfen. Die "Rückübernahme" des Lenkrads wird nur dann vorgeschrieben, wenn der Computer dazu auffordert oder wenn die automatisierte Fahrfunktion gestört wird, zum Beispiel durch einen geplatzten Reifen. Damit im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann, ob sich der Fahrer korrekt verhalten hat, muss das automatisierte Fahrzeug einen Datenspeicher haben - ähnlich der «Blackbox» bei Flugzeugen. (dpa)

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