asp: Wenn man Partslife hört, denkt man automatisch an das Thema Entsorgung. Was machen Sie sonst noch?
O. Kanz: Partslife versteht sich als Umweltdienstleister für den IAM, und zwar in den Bereichen Entsorgung, Energie und Arbeitssicherheit. Im Bereich Entsorgung sind wir sowohl für Werkstätten als auch für Handel und den Automotive Aftermarket aktiv. Der Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz hat sich in den letzten Jahren sehr dynamisch bei Partslife entwickelt. Aus haftungstechnischen Gründen ist dies für die Werkstätten ein sehr wichtiges Thema. Um diesen Service für unsere Kunden noch kompetenter anbieten zu können, haben wir im vergangenen Jahr die Eskorte Consulting GmbH, ein hoch spezialisiertes Unternehmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, übernommen. Unter diesen Voraussetzungen soll der Bereich Automotive Aftermarket in Zukunft aktiv weiter ausgebaut werden. Auch unsere Unternehmenssparte Energie entwickelt sich dynamisch. Mit unseren Services zielen wir eher in Richtung Handel und Industrie.
asp: Wo ist Ihr Berührungspunkt mit den Rücknahmesystemen für Industrie und Handel?
O. Kanz: Das Verpackungsgesetz ist seit Anfang 2019 in Kraft und legt Handel und Industrie zahlreiche neue Verpflichtungen auf. Hier bildet Partslife für seine Kunden das komplette Paket von der Verpackungslizenzierung bis hin zur kompetenten und umfassenden Beratung ab. Berücksichtigt werden dabei alle Endverbraucherverpackungen, für die der Gesetzgeber eine Herstellerverantwortung in Form von Rücknahme- und Verwertungsverpflichtungen definiert hat. Partslife übernimmt somit für seine Industrie- und Handelskunden sämtliche gesetzlich übertragbaren Verpflichtungen, sodass sich dieser ganz seinen Kerngeschäften zuwenden kann. Im übertragenen Sinne gilt dies auch für die weiteren, im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerten Herstellerverpflichtungen wie beispielsweise das Elektroaltgeräte- oder das Batteriegesetz. Auch hier werden den Herstellern, Händlern und Importeuren umfangreiche gesetzliche Vorgaben wie Registrierung, Mengenmeldung und Rücknahmeverpflichtungen und so weiter auferlegt, bei denen Partslife fachkundig berät und unterstützt. Da ein Großteil unserer Kunden nicht nur in Deutschland aktiv ist, bietet Partslife seit Neuestem diese Leistungen auch auf europäischer Ebene an. Denn auch hier gelten vergleichbare umweltrechtliche Vorgaben.
asp: Was muss mit den Verpackungen passieren, die die Industrie in Verkehr bringt?
O. Kanz: Hersteller, Händler und Importeure, die erstmalig Verpackungen in Verkehr bringen, sind verpflichtet, diese wieder zu erfassen und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Da im Regelfall gar nicht bekannt ist, wo diese Verpackungen tatsächlich anfallen, müssen sich die Erstinverkehrbringer an einem System beteiligen, um bundesweit eine geordnete Rücknahme der Verpackungen sicherzustellen. Das Partslife Verpackungs Rücknahmesystem, kurz PVS genannt, deckt dabei sämtliche Verpackungsarten im Bereich der privaten und gewerblichen Endverbraucher ab. Die sogenannten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, also jene, die beim privaten Endverbraucher anfallen, werden von Partslife bundesweit in Kooperation mit einem der dualen Systembetreiber eingesammelt und gesetzeskonform verwertet. Aufgrund des ab Anfang 2019 geltenden neuen Verpackungsgesetzes gab es sowohl bei den Kunden als als auch den sonstigen betroffenen Unternehmen der Kfz-Branche einen ganz erheblichen Informationsbedarf. Die bis dahin geltenden Bestimmungen wurden mit Einführung des Verpackungsgesetzes deutlich verschärft, um bestehende Schlupflöcher zu schließen und mögliche Trittbrettfahrer zu eliminieren.
asp: Was muss die Werkstatt mit den anfallenden Verpackungen tun?
O. Kanz: Gemäß Gewerbeabfallverordnung ist die Werkstatt verpflichtet, ihre Abfälle getrennt nach Fraktionen bereitzustellen. Eine Vermischung der Abfallfraktionen ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Dies gilt auch für die Verpackungsabfälle. Kartonverpackung der Ersatzteile gehen in den Papiercontainer, Kunststoff-, Metall & Aluminiumverpackungen gehören in die gelbe Tonne der Kommune oder einen separaten Container für diese Verpackungsabfälle. Über die so erfassten Mengen werden die vom Gesetzgeber geforderten Verwertungsquoten abgebildet.
asp: Was muss die Werkstatt nachweisen?
O. Kanz: Die Werkstatt ist gegenüber den Kontrollbehörden verpflichtet, über die bei ihr anfallenden Abfallfraktionen und deren ordnungsgemäße Verwertung Rechenschaft abzulegen. Dies gilt im besonderen Maße für die gerade im Werkstattbereich häufig anzutreffenden gefährlichen Abfallfraktionen. Konkret bedeutet das, dass die Werkstätten sowohl ihr Abfallaufkommen als auch die ordnungsgemäße Erfassung und Verwertung dokumentieren müssen. Erfolgt die Werkstattentsorgung regelmäßig über das von Partslife angebotene Online-Bestellportal POOL, so wird sichergestellt, dass für alle Abfallfraktionen sämtliche Entsorgungsvorgänge kontinuierlich und rechtskonform dokumentiert werden. Mithilfe dieser sogenannten Abfallmengenbilanz können ohne großen Aufwand alle Anforderungen der Werkstatt gegenüber den Aufsichts- und Kontrollbehörden nachgewiesen werden.
asp: Wie streng wird kontrolliert?
O. Kanz: Eine generelle Aussage kann leider nicht getroffen werden. Die Behörden kontrollieren regional sehr unterschiedlich. Verantwortlich für die Kontrollen sind in der Regel die Kommunen, zum Beispiel deren untere Abfallwirtschaftsbehörden, Gewerbeaufsichtsämter oder die im Auftrag der Kommune tätigen Entsorgungsunternehmen.
asp: Welche Vorteile hat die Werkstatt, wenn sie die Entsorgung über das Partslife-Online-Portal POOL koordiniert?
O. Kanz: Die Teilnahme am Online-Portal POOL garantiert eine umfängliche Planungssicherheit für die Werkstatt. Neben einer absolut rechtskonformen und zuverlässigen Entsorgungsdienstleistung erhält die Werkstatt eine totale Kostentransparenz. Überraschungen oder verdeckte Zusatzkosten gibt es bei diesem System nicht. Zusätzlich erhalten die Systemteilnehmer die schon beschriebene Abfall-mengenbilanz und damit eine deutliche bürokratische Entlastung im täglichen Werkstattbetrieb.
asp: Welche Veränderungen bringt die E-Mobilität für die Entsorgung in der Werkstatt?
O. Kanz: Mittel- bis langfristig wird die E-Mobilität das Geschehen in der Werkstatt verändern. Dies wird sicherlich auch Einfluss auf die Entsorgungsabläufe und Abfallfraktionen in der Werkstatt haben. Auch wenn dieser Trend für uns aktuell noch nicht besonders bemerkbar ist, werden wir uns frühzeitig mit solchen Fragestellungen befassen müssen. Es werden beispielsweise mehr Lithium-Batterien anfallen. Dafür müssen Erfassungsstrukturen und Verwertungskonzepte geschaffen werden. Seit Jahren gibt es einen Trend zu mehr Elektronik im Fahrzeug, was die Entsorgung dieser Teile oft erschwert. Was vielleicht bisher ohne Problem über den Altmetall-Container zu entsorgen war, muss eventuell zukünftig demontiert und als E-Schrott einer Verwertung zugeführt werden.
Interview: Dietmar Winkler
Kurzfassung
Aus der Unternehmenshistorie heraus hat Partslife von den Gesellschaftern und Systempartnern den klaren Auftrag, die freien Werkstätten insbesondere bei Entsorgungsthemen umfänglich zu unterstützen.
- Ausgabe 07/08/2019 Seite 18 (294.7 KB, PDF)