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Einigung auf Datengesetz: EU will Datennutzung verbessern

28.06.2023 10:06 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die EU hat sich auf ein Datengesetz geeinigt.
© Foto: Adobe Stock

Autos, Windräder, Kaffeemaschinen - sie alle erzeugen Daten. Doch wie können diese Informationen möglichst sinnvoll genutzt werden? Die EU will den Datenschutz zugänglicher machen - und gleichzeitig besser vor Missbrauch schützen.

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Daten von modernen Autos, vernetzten Haushaltsgeräten und Industrieanlagen wie Windrädern sollen in Europa künftig besser genutzt werden. Unterhändler von EU-Staaten und Europaparlament einigten sich in der Nacht zum Mittwoch auf ein entsprechendes Datengesetz. Es soll rechtliche, wirtschaftliche und technische Fragen zum Zugang von Daten klären. Bislang ist häufig unklar, wer was mit den Daten tun darf, die bei der Nutzung einer Spülmaschine oder einer Industriemaschine mit Internetzugang entstehen. In anderen Fällen sehen die Verträge vor, dass alle Daten vom Hersteller genutzt werden dürfen.

Die EU-Kommission nannte bei ihrem Vorschlag für das Datengesetz im vergangenen Jahr das Beispiel eines Autobesitzers, der künftig entscheiden können soll, ob Daten mit seiner Versicherung geteilt werden. Datensets vieler Nutzer könnten demnach auch zur Entwicklung neuer digitaler Dienste beitragen. Verbraucher könnten zudem davon profitieren, dass Reparaturen und Ersatzteile durch neue Anbieter besser und günstiger werden. Auch Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe und Bauunternehmen könnten einen Nutzen daraus ziehen. Die EU-Kommission sagt durch die Echtzeit-Analyse von Daten Einsparungen von zehn bis 20 Prozent im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor bis 2025 voraus.

Datenmarkt soll geschaffen werden

Parlament und Mitgliedsstaaten einigten sich nun darauf, künftig Schutzmaßnahmen gegen rechtswidrige Datenübermittlung durch Cloud-Anbieter zu ergreifen. Außerdem sollen Verbraucher und Unternehmer mehr Kontrolle über ihre Daten bekommen. Gleichzeitig soll ein Datenmarkt geschaffen und mehr datengesteuerte Innovation möglich werden. Zudem würde Behörden in Ausnahmefällen wie bei Hochwasserkatastrophen oder Waldbränden der Zugriff auf Daten gestattet, die in Besitz der Privatwirtschaft sind.

Angelika Niebler von der CSU bezeichnete die Einigung als "Meilenstein der europäischen Digitalgesetzgebung". Dadurch werde es leichter, nicht-personenbezogene Daten zu teilen. Dies wiederum schaffe mehr Wettbewerb, da sich rund um Daten neue Geschäftsfelder entwickeln könnten.

Nach Angaben des deutschen Europaabgeordneten Damian Boeselager von der Partei Volt wird mit dem Gesetz auch geregelt, dass die Eigentümer von mit dem Internet verbundenen Geräten das Recht haben, die von ihren Geräten gesammelten Daten zu Geld zu machen. Die Geräteanbieter sollen demnach Daten gesammelt anbieten können. Der Eigentümer eines Windrades könnte so zum Beispiel die von seiner Anlage registrierten Winddaten teilen, der Anlagenbauer hingegen die von allen Windrädern gesammelten Daten. Insgesamt sollen so Datenhandel und Datennutzung angekurbelt werden.

ZDK sieht noch Handlungsbedarf

Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK), erklärte: "Kritisch zu bewerten ist insbesondere der zu weit reichende Schutz von Betriebsgeheimnissen. Dieser Punkt könnte den Herstellern die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Daten zur Weitergabe zu sperren. Im Kfz-Gewerbe setzen wir uns auf europäischer Ebene weiterhin mit Nachdruck für eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen ein. Zahlreiche Studien im Auftrag der EU-Kommission haben die Notwendigkeit hierfür deutlich dargelegt." Grundsätzlich öffne der Data Act den Weg, dass Kundinnen und Kunden mehr Freiheit haben, an wen sie ihre Daten weitergeben.

Mit dem neuen Gesetz ist auch die Hoffnung verbunden, dass zum Beispiel der Kundendienst oder die Reparatur bestimmter Geräte günstiger werden könnte. Verbraucherschützer sehen es trotzdem kritisch. Der nun geschlossene Kompromiss sei enttäuschend, sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop. Es bleibe unklar, wie Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt würden, wenn sie sich für die Weitergabe der Daten entschieden. "Denn die Folgen, die das freiwillige Teilen von Daten haben könnte, sind nur schwer zu überblicken. Das könnten Unternehmen ausnutzen, um Menschen zu übervorteilen oder falsche Anreize zu setzen." Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc sieht eine "verpasste Chance": Der "Data Act" eröffne zu viele Ausnahmen für Unternehmen. Sie könnten den Zugang zu Daten und deren Weitergabe verhindern, so dass Verbraucher weiterhin nur wenig Kontrolle hätten.

Unternehmen fürchten zu große Eingriffe

Vor allem Unternehmen werden nun in Bezug auf Transparenz und Datenkontrolle in die Pflicht genommen. Der "Data Act" stelle einen massiven Eingriff in die bislang gut funktionierende Vertragsfreiheit im Datenaustausch zwischen Unternehmen dar, bemängelte der Maschinenbauverband VDMA. Zwar regelt der "Data Act" nun auch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, das geht vielen aber nicht weit genug. "Es muss insbesondere vermieden werden, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern oder uns weniger freundlich gesonnenen Ländern geraten", so Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.

Auch der Industrieverband BDI kann mit dem Gesetz wenig anfangen, weil vom smarten Heizungsthermostat bis zum Flugzeug alles gleichbehandelt werde: "Es besteht die Gefahr, dass weder Hersteller noch potenzielle Nutzer vom EU-Data-Act profitieren", erklärte Iris Plöger aus der BDI-Hauptgeschäftsführung. "Unternehmen könnten nun geneigt sein, ihre Datenstrategie neu und restriktiv auszurichten, was zu weniger verfügbaren Daten führen dürfte und damit dem Ziel des Data Act zuwiderläuft", meinte Michael Kraus von der Wirtschaftskanzlei CMS.

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