Auch 2016 gibt es Geld vom Staat für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern. Darauf wies der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) heute hin. Die entsprechende Förderrichtlinie sei nunmehr beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht, hieß es.
Danach gibt es in diesem Jahr weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 260 Euro, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausschließlich via Internet unter www.bafa.de zu beantragen ist.
Welche Fahrzeuge können gefördert werden? Wer darf einen Förderantrag stellen? Von wem wird der Förderbetrag überwiesen? Für Mitgliedsbetriebe hat der ZDK einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog zur Barförderung der Nachrüstung mit Dieselrußpartikelfiltern erstellt, der einschließlich der aktuellen Förderrichtlinie im Mitgliederbereich der ZDK-Internetseite unter www.kfzgewerbe.de abrufbar ist.
Kurz vor Jahresende 2015 wurde bekannt, dass von dem Fördertopf in Höhe von 30 Millionen Euro lediglich rund ein Fünftel abgerufen worden war. Aus diesem Grund wurde der Förderzeitraum nun verlängert. Die Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich 15. November 2016 möglich. Bis dahin muss der Antrag beim BAFA eingegangen sein. Gefördert werden Filternachrüstungen, die in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September 2016 vorgenommen werden. (asp)