Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unterstützt ab sofort das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bei der Definition förderfähiger Elektro-Gebrauchtfahrzeuge. Wie der Branchendienstleister in Ostfildern mitteilte, werde diese Aufgabe mit Hilfe der in der Expert-Partner Organisation zertifizierten Kfz-Sachverständigen organisiert. Ziel sei es, einen bundesweit einheitlichen Prozess zu ermöglichen.
"Wir binden unsere Expert-Partner in den Prozess der BAFA-Anträge ein, weil diese sowohl über die IT-Systeme als auch die Erfahrung verfügen, die Parameter für die Förderfähigkeit gebrauchter Elektrofahrzeuge revisionssicher zu identifizieren", erklärte DAT-Geschäftsführer Jens Nietzschmann. Die Expertise der bundesweit tätigen DAT-Sachverständigen spiele hierbei eine entscheidende Rolle.
Der Bund hatte Kauf und Leasing gebrauchter Elektrofahrzeuge erst nachträglich auf Betreiben des Deutschen Kfz-Gewerbes in sein E-Förderprogramm aufgenommen. Nun können auch junge Gebrauchtwagen, Vorführwagen des Handels oder junge ehemalige Mietfahrzeuge, für die noch keine Innovationsprämie beantragt wurde, subventioniert werden.
Wer in den Genuss der staatlichen Förderung kommen will, muss allerdings einige Nachweise vorlegen. So spielen unter anderem der ehemalige Neupreis, das Datum der Erstzulassung, der Kilometerstand des Fahrzeugs sowie Serien- und Sonderausstattungsmerkmale eine wichtige Rolle. Außerdem muss der Gebauchte in der BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge stehen.
Die DAT-Sachverständigen stellen interessierten Verbrauchern ein Gutachten zur Verfügung, in dem die Rahmenparameter der Förderfähigkeit eines gebrauchten Elektrofahrzeuges revisionssicher festgehalten werden. Das Dokument kostet 29 Euro, gegebenenfalls können Anfahrts- oder andere Bearbeitungskosten hinzukommen. Für die Erstellung des Gutachtens nutzen die Kfz-Profis eine spezielle, für sie zugeschnittene Software der SilverDAT-Familie.