"Die Entscheidung, wo Tempo 30 sinnvoll angeordnet werden kann, sollte den Kommunen überlassen werden", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. "Deshalb ist es unverständlich, warum das Bundesverkehrsministerium bis heute keinen Entwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt vorgelegt hat." Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: "Wir werden Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anpassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen."
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte im April gesagt, man habe bereits viele Möglichkeiten geschaffen, Tempo 30 auf bestimmten Strecken und in bestimmten Zonen leichter einzuführen. Zudem sei man im Gespräch darüber, wie man die Möglichkeiten der Kommunen erweitern könne. Landsberg hält die bisherigen Vorgaben für unzureichend. Die Regelungen stammen ihm zufolge aus einer Zeit, in der das Auto und die Flüssigkeit des Verkehrs im Vordergrund standen. "Heute spielen auch Klimaschutz, saubere Luft, Stadtentwicklung und vor allem die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender eine zentrale Rolle bei der kommunalen Verkehrsplanung."
Er sprach sich allerdings gegen eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Städten aus, etwa weil dies auf Durchgangsstraßen den Verkehrsfluss mindern würde. Der Deutsche Städtetag hatte Ende Januar gefordert, dass Kommunen stadtweit Tempo 30 eigenmächtig einführen dürfen sollten. Wissing lehnte solche generellen Vorgaben ab. Derzeit gilt innerorts in Deutschland Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit. Online führt das Verkehrsministerium Möglichkeiten auf, wo bereits Tempo 30 angeordnet werden kann: in Wohngebieten, bei besonderen Gefahrenlagen, zum Lärmschutz, zum Schutz vor Abgasen oder rund um Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten.