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Gerichtsentscheid: Mit Diesel-Nachrüstung Fahrverbote verhindern?

28.07.2017 08:57 Uhr
Heute entscheidet das Verwaltungsgericht Stuttgart über mögliche Fahrverbote in Stuttgart. Der dort ansässige Autobauer Porsche muss europaweit 22.000 Autos zurückrufen.

Die Autoindustrie dürfte heute gespannt nach Stuttgart schauen. Von einem Urteil des Verwaltungsgerichts hängt maßgeblich ab, ob sich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge noch abwenden lassen. Ein Modell des heimischen Herstellers Porsche muss zurückgerufen werden.

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Lassen sich mit den von der Autoindustrie angedeuteten Nachrüstungen älterer Dieselmotoren die drohenden Fahrverbote in den Großstädten verhindern? Vom Verwaltungsgericht Stuttgart wird dazu am Freitag eine wichtige Entscheidung erwartet.

Auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin haben die Richter überprüft, ob das Land Baden-Württemberg genug tut, um die Belastung der Luft in Stuttgart mit giftigem Stickstoffdioxid zu reduzieren.

Für die Entscheidung dürften sich auch etliche andere Großstädte interessieren, die ähnliche Probleme mit dem vor allem aus Dieselmotoren stammenden Schadstoff haben. Am Donnerstagabend war zudem bekannt geworden, dass der Stuttgarter Autobauer Porsche europaweit 22.000 3,0-Liter-Dieselmodelle des Cayenne zurückrufen muss. Solche Neuwagen dürfen vorerst auch nicht zugelassen werden. Grund ist nach Angaben von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) eine unzulässige Software in der Abgasreinigung der Wagen.

Im neuen Luftreinhalteplan, den das Gericht prüft, stehen verschiedene Varianten von Fahrverboten ab 2018 für viele Diesel mit einer Abgasnorm unterhalb von Euro 6. Diese unpopuläre Maßnahme möchte das Land allerdings vermeiden und erhofft sich einen Aufschub, bis klar wird, ob sich die Luft in Stuttgart nicht auch durch die Nachrüstungen ausreichend verbessern lässt. "Wir wollen Fahrverbote in Stuttgart vermeiden - und ich bin zuversichtlich, dass das gelingt", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Vage Ankündigungen reichen nicht

Bei der Verhandlung letzte Woche deutete das Gericht aber an, dass es vage Ankündigungen der Autoindustrie nicht als tatkräftiges Handeln des Landes anerkennen werde, zu dem es gesetzlich verpflichtet ist. Ebenfalls zu erwarten ist, dass mit dem Stuttgarter Spruch das letzte Wort nicht gesprochen ist. Beide Seiten zeigten sich nicht abgeneigt, in einer sogenannten Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht eine höchstrichterliche Entscheidung zu suchen.

Die grün-schwarze Landesregierung baut auf eine Wende durch den geplanten nationalen Diesel-Gipfel am 2. August. Nur wenn die Autoindustrie verbindliche und wirkungsvolle Nachrüstungen für ältere Dieselmotoren auf die strengste Abgasnorm Euro 6 präsentiere, könne das Land letztlich vor Gericht bestehen, sagte Kretschmann.

Das Verwaltungsgericht hatte bei der Verhandlung der DUH-Klage die Hoffnung von Land und Autobauern deutlich geschmälert, mit den bisherigen Ankündigungen Fahrverbote verhindern zu können. Das Land sei gesetzlich verpflichtet, einen Luftreinhalteplan aufzustellen, mit dem die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid absehbar nachhaltig eingehalten werden können, betonte das Gericht.

Der Ex-Obmann der Grünen im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestag, Oliver Krischer, hält den Pflicht-Rückruf bei Porsche für nicht ausreichend. "Das ist vorgetäuschtes Durchgreifen. Auf den Straßen fahren Millionen Diesel mit illegalen Abschalteinrichtungen herum, und der Minister ruft 22.000 Porsche zurück." Parteichef Cem Özdemir sagte: "Dem Rückruf für den Porsche Cayenne müssen jetzt umfassende Schritte für alle vom Abgas-Skandal betroffenen Fahrzeuge folgen. Das muss das Minimalziel für den Autogipfel sein." (dpa)

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