Ende 2017 wurde eine Einigung zwischen dem Ratsvorsitz, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament über die Reform der Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge erzielt, meldet der GVA am Donnerstag. Demnach sei der wichtige Zugang zu Ersatzteilidentifikationsdaten der Fahrzeughersteller in maschinenlesbarer Form zur elektronischen Verarbeitung Bestandteil dieser Einigung.
Die Lesart der bisherigen Regelungen war bislang von Fahrzeugherstellern teilweise abweichend ausgelegt worden, was wiederholt zu Konflikten und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hatte, so der GVA. Nun seien keine abweisenden Interpretationen mehr erlaubt.
Für eine EU-Typengenehmigung muss ein Fahrzeug gesetzliche Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen. Ein Bestandteil der Typgenehmigung sei der Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für unabhängige Markteilnehmer. Sie müssten in der Lage sein, effizient und eindeutig festzustellen, welchen Fahrzeugen welche Ersatzteile zugeordnet sind. Bislang verweigerten laut GVA Fahrzeughersteller den Zugang zu Daten in maschinenlesbarer Form zur elektronischen Verarbeitung. Angesichts der stark gestiegenen Fahrzeugmodell- und Ersatzteilvielfalt führte dies zu einer existentiellen Bedrohung für Unternehmen des freien Marktes, so der Verband.
"Damit wird bald Schluss sein," so GVA-Präsident Hartmut Röhl. "Die neuen klarstellenden Bestimmungen sind absolut wasserdicht und lassen den Fahrzeugherstellern keinen Interpretationsspielraum." Sofern der vorliegende Entwurf der künftigen Typgenehmigungs-Rahmenverordnung noch vom zuständigen IMCO-Ausschuss sowie vom Plenum des EU-Parlaments bestätigt werde, dann kämen sie voraussichtlich ab September 2020 zur Anwendung und würden die bisherige Rechtslage weiter konkretisieren, hieß es.
OBD-Schnittstelle bleibt erhalten
Röhl begrüßte, dass die OBD-Schnittstelle laut vorliegendem Kompromisstext erhalten bleiben soll. "Die OBD-Schnittstelle bildet unverändert eine wichtige Grundlage für Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten. Und es ist erfreulich, dass in der Verordnung klargestellt wird, dass der Zugang über die OBD-Schnittstelle auch während der Fahrt gewährleistet werden muss. In Zeiten der zunehmenden Vernetzung der Fahrzeuge hat der Gesetzgeber damit eine wichtige Entwicklung erkannt und im Regelwerk entsprechend weitsichtig reagiert." (asp)