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Hardware-Nachrüstungen: Bundesregierung kommt voran

28.12.2018 09:16 Uhr
SCR-Nachrüstung HJS
Die technischen Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen älterer Dieselfahrzeuge liegen nun vor.
© Foto: Dietmar Winkler

Die technischen Vorschriften für Umbauten an Dieselautos liegen nun vor. Es kann aber noch Monate dauern, bis die ersten Fahrzeuge für Hardware-Nachrüstungen in die Werkstätten können.

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In der Dieselkrise ist das Bundesverkehrsministerium bei Hardware-Nachrüstungen älterer Fahrzeuge einen Schritt vorangekommen. Die technischen Vorschriften für die Umbauten liegen nun vor, wie das Ministerium am Freitag mitteilte. "Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden", erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Sofern diese erfüllt seien, werde das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden könnten.

Bisher liegen laut Ministerium noch keine vollständigen Anträge beim KBA für eine Genehmigung vor. Scheuer hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, die Entwickler der Nachrüstsysteme hätten gesagt, sie bräuchten sechs Monate: "Dann kann das KBA die Genehmigungen erteilen und dann kann möglichst schnell die Produktion und der Einbau erfolgen."

Die Hardware-Nachrüstungen, Umbauten am Motor, sind Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung für bessere Luft in Städten. In vielen Kommunen werden Schadstoff-Grenzwerte überschritten, Gerichte haben für mehrere Städte Fahrverbote angeordnet.

Hersteller müssen Funktionalität bestätigen

Mit den technischen Vorschriften bestimmt der Bund die Anforderungen für wirksame Nachrüstsysteme. Demnach müssen die Hersteller bestätigen, dass die Funktionsfähigkeit des Nachrüstsystems bei bestimmungsgemäßem Betrieb über eine Leistung von 100.000 Kilometern oder über eine Lebensdauer von bis zu fünf Jahren gewährleistet ist. Außerdem sollen nachgerüstete Fahrzeuge bei Messungen einen Grenzwert bei den Stickoxidemissionen von 270 Milligramm pro gefahrenem Kilometer unterschreiten.

Dieser Wert ist insofern wichtig, weil die Bundesregierung festschreiben will, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 künftig von Fahrverboten ausgenommen werden - falls diese im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Das soll zum Beispiel gelten, wenn sie mit einer neuen Hardware nachgerüstet werden.

Scheuer hatte im November mit den deutschen Herstellern nach langem Ringen einen Kompromiss über zusätzliche Maßnahmen erzielt. Demnach soll die Erneuerung der Diesel-Flotte im Vordergrund stehen. Die Hersteller hatten bereits höhere Kaufanreize für Kunden auf den Weg gebracht, die ihr altes durch ein neues Dieselauto ersetzen.

Ausländische Hersteller wollen sich nicht an Nachrüstungen beteiligen

Daneben hatten VW und Daimler zugesagt, Dieselautos in Städten mit einer besonders hohen Schadstoff-Belastung für bis zu 3.000 Euro pro Wagen mit Katalysatoren nachrüsten zu lassen - das sind die Hardware-Nachrüstungen. Experten schätzen die Kosten inklusive Einbau auf etwa 3.000 Euro. BMW ist gegen Hardware-Nachrüstungen, will Dieselbesitzer aber nach Auslaufen der "Umtauschprämien" mit der gleichen Summe unterstützen - etwa für einen Neukauf. Ausländische Hersteller wollen sich nicht an Hardware-Nachrüstungen beteiligen.

Die Autoindustrie sieht diese Nachrüstungen generell nach wie vor skeptisch, weil sie zu aufwendig und teuer seien und Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis stünden. Sie warnt außerdem vor einem höheren Verbrauch nach einer Nachrüstung.

Der Präsident des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie (VDA), Bernhard Mattes, sagte der "Welt" (Freitag), Besitzer älterer Diesel könnten bei technischen Problemen nach einer Nachrüstung nicht mit Unterstützung der deutschen Hersteller rechnen. "Wir können keine Garantie für ein Fahrzeug übernehmen, in das nachträglich Abgasreinigungssysteme Dritter eingebaut wurden", sagte Mattes. "Wenn ein Kunde sein Fahrzeug umbauen lässt, dann tragen er und der Nachrüster auch die Verantwortung für mögliche Folgeschäden." (dpa)

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