Die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gingen in die richtige Richtung, "es sind aber keine kurzfristigen Instrumente", sagte Kühling. Die Monopolkommission ist ein Expertengremium, das die Bundesregierung und die Parlamente in Wettbewerbsfragen berät. Kühling erinnerte daran, dass die Kommission bereits im Jahr 2012 eine Untersuchung des Raffineriesektors angeregt habe. "Hätte man sie damals schon durchgeführt, wären wir jetzt besser informiert und gerüstet."
Zum 1. Juni war zur Entlastung der Autofahrer die Energiesteuer auf Benzin und Diesel gesenkt worden. An den Zapfsäulen wurde dies aber kaum spürbar - was viele Bürger verärgert hat. Gemutmaßt wird, dass sich die Ölkonzerne den Tankrabatt zum Teil in die eigene Tasche stecken. Am wirkungsvollsten sei der Vorschlag Habecks, die Sektoruntersuchungen schlagkräftiger zu gestalten, führte Kühling aus. Damit könne sich das Kartellamt einen Überblick über die Marktlage in besonders problematischen Sektoren verschaffen - dazu gehörten auch Telekommunikation, Post und Schienengüterverkehr. Nötig seien aber 30 bis 40 zusätzliche Stellen für Experten im Kartellamt, "sonst funktioniert das nicht".
"Bei der Untersuchung einzelner Sektoren durch das Bundeskartellamt bedarf es zudem auch klarer Regeln und Grenzen", sagte Kühling dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). In der aktuellen Problematik um die hohen Spritpreise hätten die von Habeck angeregten Maßnahmen "allerdings keinen Einfluss". Eine vereinfachte Abschöpfung von Übergewinnen könne ein Weg sein. "Allerdings setzt dieser Weg immer noch voraus, dass das Bundeskartellamt zunächst einen Verstoß der Mineralölgesellschaften gegen das Wettbewerbsrecht feststellen muss."
Wambach verteidigt Ölkonzerne
Auch der Chef des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Achim Wambach, begrüßt Habecks Plan zur Verschärfung des Kartellrechtes. "Das Kartellrecht erlaubt schon jetzt eine Zerschlagung von Unternehmen, aber nur im Zusammenhang mit einem Missbrauch", sagte Wambach. Deshalb sei eine Beweislastumkehr zu begrüßen. "Sollten sich im Rahmen der Marktbeobachtung konkrete Hinweise darauf ergeben, dass die Durchsetzung der Wettbewerbsregeln dauerhaft unzureichend ist, könnte eine Beweislastumkehr in Betracht gezogen werden."
Wambach verteidigte jedoch die Ölkonzerne gegen den Vorwurf, sich den Tankrabatt zum Teil in die eigene Tasche zu stecken. "Die Unternehmen werden in der Öffentlichkeit vorverurteilt, dass sie sich missbräuchlich verhalten. Dabei ist die Preisbildung nicht so simpel, es fließen viele Faktoren ein", sagte Wambach.