Am Mittwoch trafen sich die Branchenvertreter des Kfz-Gewerbes und des Teilehandels zum Jahresgespräch. Wichtiges Thema zwischen ZDK und GVA war laut Mitteilung unter anderem die Forderung nach einer offenen, interoperablen Telematik-Schnittstelle im Fahrzeug als Einstieg für mögliche Service-Dienstleister neben den Herstellern und Importeuren.
Der GVA-Vorsitzende Hartmut P. Röhl und ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk bekräftigten demnach ihr Bestreben, sich bei der Fahrzeugvernetzung auf europäischer Ebene für einen fairen Wettbewerb einzusetzen. Auch spielte die Diesel-Diskussion sowie die Forderung des ZDK nach einer Hardware-Nachrüstung zur Stickoxid-Minderung eine wichtige Rolle.
Bedroht fühle sich der Teilehandel von Wettbewerbsbarrieren, die aus der zunehmenden digitalen Kennzeichnung von Ersatzteilen resultieren können. Dadurch könnten der freie Teilehandel, aber auch das Serviceangebot der Werkstätten beeinträchtigt werden, so GVA-Geschäftsführerin Marita Kloster.
Beide Verbände haben das altbewährte Formular für die Abwicklung von Sachmängelhaftungsfällen zwischen Werkstätten und Lieferanten an die neue Rechtslage angepasst. Diese sieht grundsätzlich auch den Ersatz der Aus- und Einbaukosten für Fälle vor, in denen ursprünglich ein defektes Teil geliefert worden war, welches im Rahmen der Sachmängelhaftung ersetzt werden muss.
Ebenfalls thematisiert wurde die Neuordnung der europäischen Typgenehmigung in einer Rahmenverordnung - hier insbesondere der Zugang zu technischen Informationen der Fahrzeughersteller. (tm)