Das Kfz-Gewerbe macht sich dafür stark, dass Autohäuser ihre Showrooms unter Auflagen wieder öffnen dürfen. In einem offenen Brief an den neuen CDU-Chef und Ministerpräsidenten Armin Laschet schrieb etwa das Kfz-Gewerbe NRW: "Der Fahrzeughandel lebt nach wie vor von dem unmittelbaren Zugang zur Ware in den Verkaufsräumen, Probefahrten und vor allem von intensiver Beratung. Dem enormen Kostendruck können viele Händler ohne Einnahmen aus dem Fahrzeugverkauf nicht mehr lange standhalten."
Bedingung für die Öffnung des Autohandels müsse aber ein überzeugendes Hygienekonzept sein, stellt der Verband klar. Dazu schlug er - zusätzlich zu den Vorschriften der Berufsgenossenschaft - für Verkaufsgespräche oder andere Dienstleistungen mit unmittelbarem Kontakt das verpflichtende Tragen einer FFP2-, KN95- oder einer N95-Maske vor. Als Begründung führte das Kfz-Gewerbe NRW in ihrem Brief an, dass die durchgängige Nutzung dieser Masken das Ansteckungsrisiko im medizinischen Bereich weitestgehend minimiert habe. "Diese Masken würden den zu beratenden und zu bedienenden Kunden kostenlos bei Betreten der Geschäftsräume zur Verfügung gestellt", versprach der Verband.
Verbot laut ZDK nicht verhältnismäßig
Ähnlich sieht das der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK): Angesichts riesiger Verkaufsflächen, überschaubarer Kundenzahlen und umfassender Hygienekonzepten, gebe es in Autohäusern kaum eine Infektionsgefahr, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. „Wer jetzt aus lauter Not beim Lebensmitteldiscounter Autozubehör in den Einkaufswagen packt und an der Kasse Schlange steht, wäre im Autohaus besser aufgehoben“, kommentierte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski kritisierte zudem, dass die aktuelle Regelung, bei der zwar die Auto-Reparatur erlaubt, der Verkauf aber verboten sei, zu absurden Nebeneffekten führe: "Die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens ist unsinnig, aber erlaubt. Dem auf das Auto angewiesenen Kunden ein bereitstehendes Ersatzfahrzeug zu verkaufen, ist dringend erforderlich, aber verboten", so Karpinski. Das sei akzeptabel, falls diese Regelung im Hinblick auf den Infektionsschutz nötig wäre. Das sei aber gerade nicht der Fall. Ein weiteres Verbot des Autohandels sei daher nicht verhältnismäßig. (aw)