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Lichttechnik: LED-Nachrüstlampen als Umsatzbringer

12.10.2023 08:21 Uhr | Lesezeit: 3 min
Werkstatt
LED-Leuchtmittel als Ersatz für Halogen-Lampen bringen nicht nur Vorteile für den Autofahrer, sondern bietet auch Werkstätten eine gute Möglichkeit für mehr Umsatz.
© Foto: SP-X

Seit rund drei Jahren sind LED-Leuchtmittel als Ersatz für Halogen-Lampen in Deutschland für bestimmte Fahrzeuge zugelassen. Das bringt nicht nur Vorteile für den Autofahrer, sondern bietet auch Werkstätten eine gute Möglichkeit für mehr Umsatz.

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Kurzfassung

Nachrüst-LED-Lampen bringen Vorteile bei Ausleuchtung und Sicherheit. Inzwischen sind sie sowohl von Osram als auch von Philips für zahlreiche Fahrzeuge erhältlich. Werkstätten können ebenfalls davon profitieren.

Die Kompatibilitätsliste von Fahrzeugen, die sich mit LED-Nachrüstlampen von Osram und Philips ausstatten lassen, wird immer länger. Dass noch nicht alle Fahrzeuge mit Halogen-Licht auf der Liste stehen, liegt an dem komplexen und aufwendigen Zulassungsverfahren. "Jeder Originalscheinwerfer muss in Verbindung mit dem LED-Leuchtmittel geprüft werden, wenn eine Freigabe erfolgen soll. Wir testen die Lampen beispielsweise darauf, ob ein CAN-Bus benötigt wird, um Fehlermeldungen aufgrund der geringeren Leistungsaufnahme zu verhindern, ob die Lichtverteilung homogen ist, ob die Hell-Dunkel-Grenze sich scharf abzeichnet und viele andere Kriterien. Wenn auch nur ein Prüfkriterium nicht erfüllt ist, nehmen wir die Lampe nicht auf die Freigabeliste", erklärt Isabel Rupprecht, Produktmanagerin bei Osram.

Jedes LED-Leuchtmittel benötigt in Verbindung mit dem jeweiligen Scheinwerfer eine Allgemeine Bauartgenehmigung und muss vom KBA zugelassen werden. Dazu muss es die Vorgaben der Lichtverteilung nach UN ECE Reg. 112 erfüllen, darf also weder andere Verkehrsteilnehmer blenden noch die Fahrbahn konform, also fleckig, ausleuchten. Liegt die Genehmigung für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug vor, darf man dieses auch im Ausland bewegen. Einzige Ausnahme: Für Fahrten in Länder mit Linksverkehr muss der Scheinwerfer auf Halogen zurückgerüstet werden.

Immer mehr Fahrzeuge

Mit der Night Breaker H7-LED brachte Osram im Herbst 2020 das erste zugelassene LED-Leuchtmittel auf den Markt, Anfang 2021 die ersten H4-LED-Modelle. Philips folgte mit der Ultinon-Pro6000-LED im Mai 2021, im Herbst mit der H4-Variante und Anfang 2022 mit einer W5W-Standlicht-LED, die ebenfalls von Osram angeboten wird.

Die Liste der Lampen umfasst allein bei Philips über 350 Fahrzeugmodelle. Ähnlich umfassend ist das Osram-Angebot, das beispielsweise bei den H4-Lampen bis zu einem Land Rover-Modell von 1948 zurückreicht. Beide Hersteller decken damit auch viele Young- und Oldtimermodelle ab. So hat Lumileds in diesem Sommer die Zulassung der Philips Ultinon Pro6000 LED für über 50 deutsche, englische und internationale Klassiker vermeldet. Und auch Motorradfahrer können künftig von der Leuchtkraft einer LED-Lampe von Philips profitieren, sofern sie eines der über 75 zugelassenen Modelle besitzen.

Christopher Kurz, Marketing Manager DACH bei Philips Lumileds, sieht aufgrund der mittlerweile umfangreichen Zahl der Freigaben das Thema für Werkstätten gerade zu dieser Jahreszeit als sehr interessant an. "Heute kann rund jedes zweite Fahrzeug, das in die Werkstatt kommt und noch mit Halogen ausgerüstet ist, auf LED-Technik umgerüstet werden", so Kurz. Auch wenn der Autofahrer auf den Internetseiten der Hersteller nachschauen kann, ob sein Fahrzeug sich auf der Kompatibilitätsliste befindet und sich dort die entsprechende Lampe online bestellen kann, empfehlen beide Hersteller die Umrüstung in einer Werkstatt vornehmen zu lassen. "Unsere Leuchtmittel sind, auch wenn ein CAN-Bus installiert werden muss, eigentlich auf Plug-and-Play ausgelegt. Dazu haben wir auf der Liste die einzelnen Produkte mit einem, zwei oder drei Schraubenschlüsseln gekennzeichnet, die den Schwierigkeitsgrad des Einbaus darstellen. Zumindest bei drei Schlüsseln raten wir zum Werkstattbesuch", so Isabel Rupprecht. Auch Christopher Kurz sieht die Möglichkeit, dass das Thema die Do-it-yourself-Fraktion auf den Plan ruft: "Generell sind unsere Produkte so aufgebaut, dass sie einem herkömmlichen Lampenwechsel entsprechen. Wer also technisch versiert ist, kann das in vielen Fällen auch selbst machen. Allerdings gibt es Fahrzeuge aus einer bestimmten Bauzeit, wo der Bauraum sehr beengt ist oder wo man nur über den Radkasten an die Scheinwerfer kommt oder sogar den Scheinwerfer ausbauen muss. Wir sind hier ganz klar werkstattorientiert und empfehlen immer, den Einbau in einer Werkstatt durchführen zu lassen, auch weil am Ende immer eine Scheinwerfer­einstellung erforderlich ist".

Wer in der Werkstatt einbauen lässt, erhält außerdem bei Osram fünf statt vier Jahre Garantie. Bei Philips kann man die Zwei-Jahres-Garantie auf drei Jahre ausweiten, sofern man sich nach dem Kauf auf der Homepage registriert. Beide Hersteller bieten zudem eine Werkstattunterstützung an.

Auch interessant: 


Gesetzliche Vorgaben

  • LED-Nachrüstlampen dürfen nur in Scheinwerfern der dafür zugelassenen Fahrzeuge verbaut werden
  • Scheinwerfer-Genehmigungsnummer aus der Kompatibilitätsliste muss mit der des Scheinwerfers im Auto übereinstimmen (E-Nummer)
  • Muss nach Herstellervorgaben eingebaut werden
  • Bei einigen Modellen sind CAN-Bus-Adapter/CAN-Bus-Control-Unit vom Lampenhersteller erforderlich
  • Leuchtmittel mit deutscher Zulassung dürfen nur in Autos verbaut werden, die in Deutschland zugelassen sind
  • Fahrten ins europäische Ausland sind bei Rechtsverkehr erlaubt
  • Bei Linksverkehr muss zurückgerüstet werden
  • Einbau in nicht freigegebene Fahrzeuge führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
  • Die ABG ist auszudrucken und mitzuführen


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