Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am Freitag fünf Partikelminderungssystemen des Filterherstellers GAT Katalysatoren die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) entzogen. Laut einer Mitteilung der Behörde handelt es sich dabei um die Nummern 17114, 17117, 17118,17070 und 17148. Die Betriebserlaubnis derjenigen Fahrzeuge, in denen ein entsprechendes System bereits montiert wurde, sei durch die Maßnahme nicht berührt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat unterdessen ihre Forderung nach unabhängigen Funktionsprüfungen aller angebotenen Systeme und regelmäßige Wirksamkeitskontrollen im Rahmen der Abgasuntersuchung erneuert. Zudem wies die DUH darauf hin, dass die ABE nur für die fünf Systeme erloschen seien, "bei denen offensichtlich die ursprünglich geprüften Systeme nicht mit denen übereinstimmten, die am Markt angeboten wurden". Der TÜV Hessen hätte bereits im Juli bei Prüfungen festgestellt, dass die Firma GAT die Porenzahl ihrer Nachrüstfilter verringert und deren Durchmesser entsprechend vergrößert hatte, um den zuvor gemessenen zu hohen Abgasgegendruck abzubauen. GAT hatte die Rückgabe der entsprechenden ABE in der vergangenen Woche zunächst auf einen "Formfehler" zurückgeführt (wir berichteten). Laut der Mitteilung der Umwelthilfe kamen die Partikelminderungssysteme mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis 17070 bei Mercedes C/E 200/220 CDI, C/E 270 DI S/E 320 CDI zum Einsatz. ABE 17114 betrifft die Opel-Produktpalette, ABE 17117 u.a. BMW 325d, 330d, 525d, 530d, Mini, Opel Omega B 2.5 und Toyota Yaris. Filtersysteme mit der ABE 17118 kamen bislang in Audi A2, A3, A4, A6, A8, Ford Galaxy, Seat, Skoda, VW Polo, Golf IV, T4, T5, Lupo, Beetle, Sharan, Vento, Passat mit 2,5-Liter-Motor und LT zum Einsatz. Die Allgemeinen Betriebserlaubnis 17148 betrifft nach GAT-Angaben Renault Laguna, Megane, Kangoo, Espace, Master und Traffic. In einer aktuellen GAT-Mitteilung heißt es, dass zudem die ABE 17143 gelöscht wurde. Diese Systeme kamen bei Ford Fiesta, Focus, Mondeo, Transit und Mazda 626 zum Einsatz. (ab)
Nachrüstfilter: KBA entzieht fünf GAT-Systemen die Allgemeine Betriebserlaubnis

Behörde: Ist ein solcher Filter bereits verbaut, bleibt die Betriebserlaubnis unberührt