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Neue Regeln für Schrottautos: EU-Kommission will Export in Drittländer stoppen

19.07.2023 10:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Altautos auf einem Schrottplatz in Nordrhein-Westfalen
Altautos türmen sich auf einem Schrottplatz in NRW
© Foto: picture alliance / Rupert Oberhäuser

Mit den neuen Vorgaben will Brüssel einerseits den Zugang zu Rohstoffen verbessern und klimaschädliche Treibhausgase einsparen. Andererseits soll auch der Straßenverkehr in Ländern außerhalb der EU sicherer werden.

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Schrottautos sollen nach dem Willen der EU-Kommission nicht mehr in Länder außerhalb der EU verkauft werden. Der Vorschlag ist Teil einer Initiative, mit der nach Angaben der Brüsseler Behörde von Donnerstag der Zugang zu Rohstoffen verbessert, klimaschädliche Treibhausgase eingespart und Arbeitsplätze geschaffen werden sollen. Die Maßnahmen sollten auch die Sicherheit im Straßenverkehr in Drittländern erhöhen, "indem sie die Ausfuhr nicht verkehrstauglicher Fahrzeuge verhindern", heißt es in einer Mitteilung. Schrittweise sollen die geplanten Vorgaben auch für Motorräder, Lastwagen und Busse eingeführt werden.

Die Maßnahmen sollen etwa dazu führen, dass Rohstoffe wie Stahl, Aluminium oder Kunststoffe besser zurückgewonnen werden können. 30 Prozent der Kunststoffe aus Altfahrzeugen sollen nach Willen der Kommission recycelt werden. Das soll auch dazu beitragen, dass die Versorgung mit solchen Rohstoffen sichergestellt wird. Das ist auch für die Branche selbst wichtig. Die Kommission betont, die Autoindustrie sei für einen erheblichen Teil der Nachfrage nach Stahl, Aluminium und Kupfer verantwortlich.

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Die Gesamtkosten der vorgeschlagenen Verordnung für Wirtschaft und Verbraucher zusammen schätzt die Kommission auf weniger als 70 Euro pro Fahrzeug, was in den Verkehr gebracht wird. Der Preis für ein neues Auto soll um weniger als 40 Euro steigen. 

Jedes Jahr erreichen nach Angaben der Kommission mehr als sechs Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer und werden in Europa als Abfall behandelt. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen nun die genaue Ausgestaltung des Vorhabens aushandeln, bevor die Regeln in Kraft treten können.

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