Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) hat für die weiterentwickelte Hauptuntersuchung (HU; engl. Periodical Technical Inspection/PTI) ein europaweit nutzbares Online-Portal an die Start gebracht. Mit der neuen Plattform können Hersteller den Prüfingenieuren alle für die technische Überwachung erforderlichen, fahrzeugspezifischen Daten zur Verfügung stellen, wie die DAT in Ostfildern mitteilte. Die Bereitstellung der Informationen ist für sämtliche ab 20. Mai 2018 erstmals in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Personenkraftwagen vorgeschrieben.
Den Angaben zufolge setzen Honda, Mazda und Opel bereits auf die DAT-Lösung. Werden Fahrzeuge dieser Marken für eine HU vorgestellt, stehen allen Anwendern in den EU-Mitgliedsstaaten die entsprechenden Daten in ihrer Sprache zur Verfügung. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung und Freischaltung. Um das Fahrzeug zu identifizieren, muss die Fahrgestellnummer (VIN) eingegeben werden. Daraufhin erhält der Prüfingenieur die relevanten technischen Angaben zur Prüfung der Systeme.
"Mit dem PTI-Service-Portal bietet die DAT für den fahrzeugspezifischen Datenabruf im Rahmen der Hauptuntersuchung eine maßgeschneiderte Lösung zur Erfüllung der europäischen Gesetzesanforderungen an", sagte Markus König, Leiter Produktlinie Costing Applications und Projekt-Verantwortlicher. Die Anwendung sei individuell und in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Herstellern und deren Systemen entwickelt worden. Zusätzlich zu den AU-Daten erweitere die DAT damit ihr Portfolio um einen weiteren Baustein für die zügige Durchführung der HU.
Der Hintergrund
Die EU betreibt seit Jahren das Programm "Vision Zero", mit der die Anzahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2050 bei nahezu Null liegen soll. Ein Baustein ist die qualitative Verbesserung der periodischen Fahrzeugüberwachung. Bereits in den vergangenen Jahren wurde europaweit die Modernisierung der Bremsenprüfung sowie der Prüfung der Scheinwerfereinstellung vorangetrieben. Zudem verfügen moderne Autos, je nach Ausstattungsumfang, über eine Vielzahl sicherheitsrelevanter, elektronischer Systeme. Auch diese müssen im Rahmen einer HU überprüft werden. Da moderne Fahrzeuge ab Werk einen hohen Individualisierungsgrad aufweisen, ist es für den Prüfingenieur kaum möglich, die vollständige Ausstattung jedes einzelnen Fahrzeugs sofort zu erkennen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/621, die im April 2019 veröffentlicht wurde, hat Brüssel hier für Abhilfe gesorgt. Für alle ab 20. Mai 2018 zugelassenen Pkw müssen die Autobauer fahrzeugspezifische Daten für Behörden und Prüfer aufbereiten. Dabei ist genau geregelt, wann und in welcher Form die Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Grundlage ist in jedem Fall eine Online-Lösung, die die Informationen in allen 24 Amtssprachen der EU ausgibt. (AH)