Werkstätten, die die Abgasuntersuchung als beigestellte Information im Rahmen der Hauptuntersuchung durchführen, sollen sich künftig einem zentralen Qualitätsmanagement- System (QMS) anschließen, das der Bundesinnungsverband entwickelt hat. Spätestens ab Juli 2021 sollten alle Betriebe dem Qualitätsmanagement-System AÜK (Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe) angehören, rät der federführende Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK). Alle amtlichen Werkstattuntersuchungen und -prüfungen im Kraftfahrzeuggewerbe sollen künftig unter der Marke AÜK zusammengefasst werden. Zurzeit läuft die Akkreditierung dieses Systems durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
Alle Kfz-Betriebe, die amtliche Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen anbieten wollen, brauchen zukünftig eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020. Mit der europaweit geltenden Norm soll gewährleistet werden, dass die Qualität bei amtlichen Fahrzeuguntersuchungen und -prüfungen auch künftig hoch bleibt. Das betrifft in Deutschland neben der Abgasuntersuchung (AU/AUK) auch die Sicherheits- (SP) und Gasanlagenprüfung (GAP). Da es zu aufwendig wäre, wenn jeder einzelne Kfz-Betrieb selbst eine Akkreditierung durch die DAkkS erwirken würde, hat man sich auf ein zentrales QM-System geeinigt, dem sich die Werkstätten anschließen. Dadurch wird der zeitliche und finanzielle Aufwand der Betriebe so gering wie möglich gehalten. Anerkannte Kfz-Werkstätten können sich dem System jetzt schon anschließen.
Informationen finden anerkannte Werkstätten bei ihren Innungen und auf der Webseite www.auek.de. Dort finden sie ein Formblatt, mit dem sie dem System direkt beitreten können. Die Werkstatt bestätigt zunächst nur ihre vertragliche Einbindung in das QMS. Im Anschluss verpflichten sich die verantwortlichen Personen bzw. "Inspektoren" bei der Durchführung der amtlichen Werkstattuntersuchung bzw. -prüfung neutral zu sein und die Vorgaben des QMS zu befolgen. Die bisherigen verantwortlichen Personen heißen künftig Inspektoren. Der AU-Beauftragte (AUB) wird zum QS-Beauftragten (QSB).
Mit internen und externen Audits wird sichergestellt, dass die Prozesse des QMS eingehalten werden. So werden die Nachweise der erforderlichen Erst- und Wiederholungsschulungen geprüft, es wird geprüft, ob die Messgeräte vorschriftsmäßig kalibriert sind und in einigen Fällen wird anhand sogenannter Witness-Audits eine Arbeitsprobe, beispielsweise die Duchführung einer AU, beobachtet. Die Audits in den Werkstätten werden in der Regel weiterhin durch die Innungsbeauftragten durchgeführt.
- Ausgabe 05/2020 S.44 (165.8 KB, PDF)
Fragen an ...
asp: Herr Sieber, ist ein zentrales QMS für die beigestellte Abgasuntersuchung zielführend?
Thomas Sieber: Das kann man sehr klar mit "ja" beantworten. Es macht Sinn, dass nicht jeder Betrieb selbst ein QMS aufbaut, sondern sich einer pragmatischen Lösung anschließt. Das liegt im Interesse des gesamten Systems der Technischen Überwachung in Deutschland und damit aller Beteiligten. Die Prüforganisationen sind angehalten, nur noch AU-Bescheinigungen zu akzeptieren, die einem QM-System nach ISO 17020 unterliegen. Das ist Vorgabe und Bestandteil unserer zukünftigen Akkreditierung durch die DAkkS.
asp: Auf welche Weise sind die Prüforganisationen in das System eingebunden?
T. Sieber: Das zentrale QMS ist auf Initiative des Kfz-Gewerbes in Zusammenarbeit mit der DAkkS entwickelt worden und ist jetzt in der Umsetzung. Wir sind lediglich als Empfänger der akkreditierten AU-Bescheinigung in das System eingebunden.
asp: Werden künftig mehr AUs durch die Prüfgesellschaften selbst absolviert?
T. Sieber: Durch die Anforderungen an ein QMS, die Vorgaben zur Nachvollziehbarkeit, die notwendigen Investitionen in neue Abgasprüftechnik und die notwendigen Weiterbildungen stellen Werkstätten das Thema zunehmend auf den Prüfstand. Wir bemerken eine größere Nachfrage seitens der Betriebe, dass wir die AU im Zuge der HU gleich mit durchführen.