Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung diverse geplante Maßnahmen vorgestellt. Ein wesentlicher Punkt ist die vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent. TÜV SÜD lässt die Netto-Entgelte stabil und rechnet mit der neuen Mehrwertsteuer ab – trotz des durch die Coronavirus-Auflagen deutlich erhöhten Aufwandes. Somit sinken durch die Mehrwertsteuersenkung im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung ab Juli die Brutto-Preise.
Werkstätten sollten ihre Kunden auf diesen Preisvorteil proaktiv ansprechen. Die HU ist ein wichtiger Zusatzumsatzbringer für Werkstätten. "Dabei geht es für die Autohäuser und Werkstätten vor allem um die Folgeaufträge", sagt Buchautor und Service-Ausbilder Erwin Wagner. Gerade große Werkstattketten wissen um die Sogwirkung eines attraktiven HU-Angebots an ihre Kunden. "Ziel für die Werkstätten muss es sein, so viele Hauptuntersuchungen wie nur möglich ins Haus zu holen", sagt der Experte. Gut geeignet sei zum Beispiel die Strategie, einen Vorab-Check kostenlos zu offerieren. Das Marketinginstrument "Einladung zur HU" wird von Service-Profis mit zu den wichtigsten Touchpoints im Service gezählt.
Für die Abrechnung von hoheitlichen Dienstleistungen wie Hauptuntersuchung oder Abgasprüfung gilt: Der Prüfstützpunkt (Werkstatt) erhält für die bei der Überwachungsinstitution zur Prüfung vorgestellten Fahrzeuge seiner Kunden ein umsatzsteuerneutrales Abrechnungsdokument, das die Bruttobeträge ausweist. (diwi)