Der Autokraftstoff Gas soll auch über 2018 hinaus steuerlich gefördert werden. Laut Michael Meier, Staatsekretär im Finanzministerium, befindet sich derzeit ein Gesetzesvorschlag in der Abstimmung, der die Verlängerung der steuerlichen Privilegien für Flüssiggas bis 2021 und für Erdgas bis 2024 vorsieht.
Allerdings soll die Höhe der Förderung in diesem Zeitraum abgeschmolzen werden, beginnend bei Flüssiggas ab 2019 und bei Erdgas ab 2022. Derzeit fahren in Deutschland rund 580.000 Fahrzeuge mit Gasantrieb, ihnen stehen insgesamt 6.000 Tankstellen beider Kraftstoffarten zur Verfügung. (sp-x)