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THG-Quote: Kfz-Betriebe können Vergütungs-Abwicklung eigenständig managen

04.03.2022 08:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
THG-Quote: Kfz-Betriebe können Vergütungs-Abwicklung eigenständig managen
Bei Elektrofahrzeugen winken attraktive Vergütungen.
© Foto: ProMotor/T.Volz

Autohändler haben nun die Möglichkeit, auch die Art der Vergütung bei E-Autos selbst zu bestimmen - beispielsweise in Form von Gutscheinen.

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Kfz-Betriebe und Autohäuser können jetzt die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für reine Elektrofahrzeuge ihrer Kundinnen und Kunden auch komplett eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen.

"Neben der Vermittlung von Kunden können Autohäuser nun auch einen eigenen Vermarktungsvertrag über THG-Quoten mit ihren Kunden abschließen", erläutert ZDK-Experte Christoph Stricker. "Das eröffnet die Möglichkeit, die Vergütungshöhe und -leistung selbst festzulegen, etwa in Form einer Barprämie oder eines Gutscheins für ein hauseigenes Servicepaket, eine Wallbox oder für Ersatzmobilität im Urlaub, um ein paar Beispiele zu nennen. Wir geben den Betrieben damit ein attraktives Instrument zur Kundenbindung über mehrere Jahre hinweg an die Hand."

Die rechtssicheren Vertragsdokumente und Abwicklungshinweise finden sich im Account für Kfz-Betriebe auf der Plattform geld-für-eAuto.de. Auf dieser Basis behält das Autohaus den Kundenkontakt exklusiv und die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt wird im Hintergrund durch die Plattform übernommen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt dann an das Autohaus. Im Jahr 2022 sind das 325 Euro pro Fahrzeug.

Registrieren und Prämie kassieren

Bisher schon können sich Autohäuser und Kfz-Betriebe auf der Plattform geld-für-eAuto.de registrieren und mit wenigen Klicks eine Prämie für BEV-Eigenzulassungen oder für vermittelte Kunden sichern. Nach Registrierung kann die jährliche Vergütung von 275 Euro pro BEV sowie eine zusätzliche Vermittlungsprämie in Höhe von 50 Euro pro E-Auto auf der Plattform durch das Hochladen des Kfz-Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) gesichert werden. Die Vergütung wird jeweils pro zugelassenem Fahrzeug und Kalenderjahr geleistet.

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