Soll das Fahrzeug in der neuen Saison etwas sportlicher unterwegs sein? Sehr beliebt sind Veränderungen an Rädern und am Fahrwerk. Sobald man diese ändert, führt der Weg zwangsläufig zu einer Prüforganisation, um die Änderungen fachgerecht einzutragen. Generell sollte nur auf Tuningteile zurückgegriffen werden, die ein gültiges Prüfzeugnis wie ein Teilegutachten, eine allgemeine Betriebserlaubnis oder eine EG/ECE-Genehmigung besitzen. Dadurch ist für die Einzelteile sowohl die Qualität als auch die Eignung für das entsprechende Fahrzeug nachgewiesen. Wird nur diese eine Änderung, beispielsweise ein Radsatz, durchgeführt und führt zu keiner Beeinflussung anderer Teile, so ist lediglich eine Anbauabnahme nach § 19(3) StVZO notwendig.
Anders sieht es aus, wenn von einer Beeinflussung anderer Teile ausgegangen werden muss. Von gegenseitiger Beeinflussung ist dann die Rede, wenn die Kombination von Teilen zu einer zusätzlichen Gefährdung führen kann. Dies ist für die Betriebserlaubnis relevant, denn diese kann bei einer Änderung der Fahrzeugart, bei einer Verschlechterung des Abgas- und/oder Geräuschverhaltens sowie bei einer entstehenden Gefährdung erlöschen. Dies könnte durchaus passieren, beispielsweise wenn zum Radsatz noch ein Gewindefahrwerk verbaut wird.
Sicheres Tuning: Gutachten für Teilnahme am Straßenverkehr
Generell wird ein Radsatz für die Erstellung eines gültigen Prüfzeugnisses am Serienfahrzeug geprüft. Wird zusätzlich ein Gewindefahrwerk verbaut, so ändert sich der Endanschlag des Fahrwerks und das Rad kann weiter in das Radhaus eintauchen. Es ist dann nicht ausgeschlossen, dass das Rad im Radhaus schleift. Daher wird eine sogenannte Einzelabnahme notwendig.
Durch eine bislang nicht geprüfte Kombination von Rad und Fahrwerk kann der Reifen beschädigt werden - wenn beispielsweise wie oben beschrieben das Rad nicht mehr freigängig ist. Somit liegt eine zusätzliche Gefährdung vor und die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19(2) StVZO. Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist ein Gutachten nach § 21 StVZO notwendig. Auf dieser Basis wird eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt.
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Für das Gutachten werden alle Punkte überprüft, die von den vorliegenden Gutachten nicht abgedeckt sind. Um beim genannten Beispiel ein Schleifen des Rades im Radhaus auszuschließen, muss genau dies geprüft werden. Der Prüfer oder die Prüferin wird dafür zuerst alle Teile am Fahrzeug identifizieren und den korrekten Verbau überprüfen. Anschließend muss das Fahrzeug sowohl statisch als auch dynamisch überprüft werden.
Nachdem die statische Freigängigkeit erfolgreich geprüft wurde, folgt die dynamische Prüfung durch Kreisfahrt. Auch hier darf kein Anschleifen feststellbar sein. Da das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis bekommt, muss der Prüfer den Umbau und die Prüfung gut dokumentieren. Daher werden bei der Einzelabnahme in der Regel viele Bilder gemacht.
- Ausgabe 6/2024 Seite 040 (608.2 KB, PDF)