In der neuen Typgenehmigungs-Verordnung (EU) 2018/858, die im EU-Amtsblatt am 14.06.2018 veröffentlicht wurde und ab September 2020 zur Anwendung kommt, sind die Anforderungen des Zugangs zu allen Reparatur- und Wartungsinformationen festgeschrieben. Die jeweiligen Hersteller müssen sämtliche Informationen, die für die Diagnose, die Instandhaltung, die Neuprogrammierung oder Neuinitialisierung eines Fahrzeugs benötigt werden, über das Internet bereitstellen, berichtet der ZDK. Nur so lassen sich alltägliche Arbeiten nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers durchführen.
ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk wertet das als Erfolg, da diese Regelungen für alle Kraftfahrzeuge gelten, unabhängig von der Emissionsklasse. "Zusammen mit der Abteilung Technik arbeiten wir seit Jahren daran, dass alle Autohäuser und Kfz-Betriebe diese so relevanten Daten erhalten. Ich möchte mir gar nicht vorstellen was passieren würde, wenn wir diese Daten nicht mehr zur Verfügung hätten."
Während des Gesetzgebungsprozesses hatte ZDK-Geschäftsführer Dr. Neofitos Arathymos auch laufend Gespräche mit den Fahrzeugherstellern geführt, um etwa den bisher reglementierten Zugang zu diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen zu klären. Diese Zugänge liegen laut Arathymos für die Marken Audi, BMW, Ford, Mercedes-Benz, Mini, Opel/Vauxhall, Seat, Skoda, Smart und Volkswagen vollumfänglich vor und sind mittlerweile auch auf dem Diagnose- und Programmierungswerkzeug EuroDFT eingerichtet.
Das Werkzeug hatte der ZDK in Kooperation mit der ADIS-Technology GmbH in Aachen entwickelt und 2016 im Markt eingeführt. Damit sollen Diagnose- und Programmierarbeiten erleichtert werden. Zudem soll auch der Zugang zu Reparaturleitfäden und zum Serviceheft möglich sein. (tm)