Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann nicht von Autohaltern für Folgen des Abgas-Skandals haftbar gemacht werden. Wie das Oberlandesgericht Schleswig nach Angaben der Behörde nun festgestellt hat, ergeben sich aus dem Typgenehmigungsrecht keine Schutzpflichten gegenüber Autoeigentümern.
Geklagt hatte der Besitzer eines Diesel-Pkw, dessen Abgasreinigung vom Autohersteller manipuliert worden war. Der Kläger warf dem KBA vor, das Fahrzeug bei der Typgenehmigung nicht ausreichend geprüft zu haben. Das Gericht sah wie schon die Vorinstanz keine Verletzung der Aufsichtspflichten.
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"Das Typgenehmigungsrecht dient nicht dem Schutz des individuellen Interesses des Fahrzeugkäufers, vor dem Abschluss eines ungewollten Kaufvertrages bewahrt zu werden", erklärte die Behörde in Reaktion auf die Entscheidung. Auch die Gefahr einer Betriebsuntersagung sei nicht gegeben, da sowohl der Kauf des Fahrzeugs als auch die Enthüllung von Softwaremanipulationen mittlerweile mehr als acht Jahre zurückliegen.
Die Entscheidung ist nach Ansicht des KBA auch für zukünftige Verfahren von Bedeutung, da sie die rechtlichen Grenzen staatlicher Haftung in diesem Bereich deutlich aufzeigt.